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  • 29.08.2022

    Kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen: Was Betriebe wissen müssen

    DIHK informiert über die neuen Vorschriften der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) ab dem 1. September

  • Foto: Christian Kien
    Innovation, Umwelt, Energie

    Christian Kien

    Tel.: 0651 9777-540
    Fax: 0651 9777-505
    kien@trier.ihk.de

Das Bundeskabinett hat am 24. August eine Energieeinsparverordnung beschlossen, nach der ab dem 01. September eine Reihe neuer Vorschriften gelten. Besonders öffentliche Unternehmen, die Energie-, Immobilien-, Tourismuswirtschaft und der Handel müssen nun kurzfristig eine Reihe von Maßnahmen umsetzten.

Um Welche es sich handelt, erfahren Sie hier!

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