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  • 30.01.2020

    Katar - Anerkennung elektronisch ausgestellter Dokumente

    Dokumente werden von den katarischen Zollbehörden ab sofort flächendeckend anerkannt

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Die Qatar Chamber informiert, dass elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen von den katarischen Zollbehörden anerkannt werden.

Bereits seit längerem setzt sich der DIHK gemeinsam mit dem Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft in Katar für eine flächendeckende Anerkennung elektronischer Ursprungszeugnisse durch Katar ein.

Nun informiert die Qatar Chamber, dass elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen von den katarischen Zollbehörden flächendeckend anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die elektronisch erstellten UZs und Handelsrechnungen über einen auf dem Dokument aufgebrachten Link verifizierbar sind.

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