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  • 01.09.2020

    In Vietnam fallen die Zölle für EU-Waren

    Neues Freihandelsabkommen birgt Chancen für die regionale Wirtschaft

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de


Dieser Text ist vom 01.09.2020 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Gute Aussichten für Unternehmen, die in Vietnam tätig sind oder werden wollen: Am 1. August 2020 ist das gemeinsame Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Vietnam in Kraft getreten, mit dem 99 Prozent aller bestehenden Zölle abgebaut werden. Neben den Zöllen regelt das Abkommen den Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen sowie Bestimmungen für den Dienstleistungssektor und das öffentliche Beschaffungswesen.
Das Abkommen ist insbesondere für deutsche Unternehmen interessant, da allein 33 Prozent aller EU-Exporte nach Vietnam aus Deutschland kommen. Vietnam ist auch für rheinland-pfälzische Unternehmen ein zunehmend bedeutender Markt in Asien. Aus Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2019 Waren im Wert von 148,1 Millionen Euro nach Vietnam exportiert und ein Warenwert von 133,2 Millionen Euro importiert. Der Zollabbau wird zu einem weiteren Anstieg des Handels führen.

Stufenweiser Abbau der Zölle

Im Kapitel „Handel mit Waren“ sieht das Abkommen nach Inkrafttreten in Vietnam einen sofortigen Zollabbau für eine Vielzahl von Ursprungswaren der Europäischen Union vor. Für Waren, die von vietnamesischer Seite als sensibel oder hochsensibel eingestuft wurden, gilt ein stufenweiser Zollabbau von bis zu zehn Jahren. So können beispielsweise Maschinen und Anlagen mit Ursprung in der EU ab 1. August zollfrei in Vietnam eingeführt werden, für Weine (aktuell 50 Prozent Zoll) und Spirituosen gilt eine Zollabbaufrist von sieben Jahren, für Bier zehn Jahre.
Im Gegenzug beseitigt die EU zu Beginn die Zölle auf 84 Prozent aller vietnamesischer Ursprungswaren, und nach sieben Jahren werden 99 Prozent aller Zölle auf 0 Prozent reduziert. Bei der Abwicklung der Importgeschäfte ist zu beachten, dass das Allgemeine Präferenzsystem (APS) nach In-Kraft-Treten des Abkommens für eine Übergangsphase von zwei Jahren weiterhin parallel Anwendung findet.

Einhaltung der Ursprungsregelungen als Voraussetzung für Zollfreiheit

Unternehmen profitieren nur von einer zollfreien Einfuhr, wenn der Ursprung der Erzeugnisse in einer der beiden Länder liegt und dies auch entsprechend dokumentiert ist. Zur Bestimmung des Ursprungs werden im Abkommen Ursprungsregelungen definiert. Diese Regeln sehen meist einen Positionswechsel für Vormaterialien ohne Ursprung oder alternativ eine Wertschöpfungsregel vor.
Als Nachweis für die Ursprungseigenschaft bei der Ausfuhr nach Vietnam wird einzig eine Erklärung zum Ursprung eines im REX-System registrierten Ausführers (oder jedes Ausführers für Sendungen mit einem Gesamtwert von bis zu 6000 Euro) anerkannt.
Im Gegensatz zu vielen anderen Freihandelsabkommen auch für Waren, die in der EU oder Vietnam im Rahmen einer aktiven Veredelung unter Befreiung oder Rückvergütung der Zölle für die Vormaterialien aus Drittländern produziert werden, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die genannten Ursprungsnachweise ausgestellt werden.

IHK Trier unterstützt Betriebe bei der Nutzung von Freihandelsabkommen

Derzeit nutzen lediglich rund 78 Prozent der deutschen Unternehmen die Zollvorteile von Freihandelsabkommen. Insbesondere kleinere Unternehmen werden aufgrund unterschiedlicher Ursprungsregelungen sowie erhöhter Bürokratie abgeschreckt. Aus diesem Grund bietet die IHK Trier am Mittwoch, 16. September 2020, und Montag, 16. November 2020, ein Seminar zum Thema Warenursprung und Präferenzen an. Alle Infos dazu gibt es in der Veranstaltungsübersicht auf www.ihk-trier.de. Konkrete Fragen zu Ursprungsregeln, Präferenzabkommen und -nachweisen beantwortet Gudrun Wewering, Zoll-Expertin bei der IHK Trier, per Telefon: (06 51) 97 77-2 10 oder E-Mail an wewering@trier.ihk.de.

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