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  • 01.01.2024

    Hoher Aufwand bei Mitarbeitereinsätzen in der EU

    Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert Sanktionen. Was Unternehmen beachten müssen.

  • Extern

    Christina Grewe

    Tel.: (06 51) 9 75 67-11
    grewe@eic-trier.de


Dieser Text ist vom 01.01.2024 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Bei Mitarbeitereinsätzen in der EU kommen die im Einsatzland geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung, sofern diese für den Arbeitnehmer vorteilhafter sind als die Bestimmungen im Staat des Arbeitgebers. Mit der RL 2014/ 67 EU hat Brüssel die EU-Mitgliedstaaten vor ein paar Jahren dazu verpflichtet, Entsendeauflagen einzuführen und Regelverstöße zu sanktionieren. Mit Umsetzung der Entsenderichtlinie 2018/ 957 EU zur Änderung der RL 96/ 71 EG haben die EU-Staaten 2020 zudem den Katalog der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen erweitert. Vor allem gilt nun der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“.
 
Mindeststandards der EU-Entsendeauflagen
Entsendeunternehmen müssen drei Mindeststandards erfüllen. Hierzu zählen die Abgabe einer Entsendemitteilung im Vorfeld des Einsatzes über das jeweilige nationale Online-Portal des Einsatzlandes, Dokumente als Nachweis der Einhaltung der Vorgaben sowie eine Kontaktperson als Zustellungsbevollmächtigter und Ansprechpartner für die örtlichen Kontrollbehörden.

Regelvielfalt bei den Entsendeauflagen

Welche Aktivitäten überhaupt den Entsendeauflagen unterliegen, ist weiterhin nationalstaatlich geregelt. So gibt es in Belgien und Österreich eine Negativliste mit Ausnahmen. Deutschland hat eine Positivliste mit meldepflichtigen Aktivitäten. In Frankreich und Luxemburg ist eine Vertragsbindung zu einem Kunden relevant. Bei den Dokumenten verlangt vor allem Frankreich zahlreiche über die Mindeststandards hinausgehende Nachweise wie zum Beispiel Gesundheitszeugnisse und Umsatzaufstellungen. Luxemburg hat 2023 zwar viele Dokumente wieder abgeschafft, kann diese aber im Bedarfsfall nachträglich anfordern. Auch der Umgang mit Regelverstößen durch die Kontrollbehörden und die Bandbreite der Bußgelder, Strafzahlungen und Sanktionen variieren in den einzelnen EU-Ländern erheblich.

Lohnrechner und Entsendeportal wären hilfreich
Problemtisch bleiben für viele Unternehmen neben der nationalen Regelvielfalt vor allem die häufigen Änderungen der Vorgaben wie zum Beispiel kurzfristige Anpassungen in den nationalen Entsendeportalen oder Neuerungen bei den meldepflichtigen Aktivitäten und den vorzuhaltenden Dokumenten. Gerade bei kurzen oder kurzfristigen Einsätzen sind die Entsendeauflagen mehrerer EU-Länder weder praxistauglich noch verhältnismäßig.  Und auch die Suche nach den anwendbaren arbeitsrechtlichen Bestimmungen inklusive der Modalitäten rund um zulässige Überstunden, die Auswahl des passenden allgemeinverbindlichen Tarifvertrags sowie die korrekte Anwendung der tarifvertraglichen Entlohnungsvorgaben ist in einigen Ländern eher mühselig. Abhilfe schaffen könnten ein EU-Lohnrechner nach Schweizer Vorbild, ein einheitliches EU-Entsendeportal sowie die Reduzierung der Dokumente auf die in der Durchführungsrichtlinie vorgesehenen Mindeststandards.


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