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IHK Trier


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GEPRÜFTE/R INDUSTRIEMEISTER/IN PRINTMEDIEN

  • Allgemeines

    Geprüfte Industriemeister/innen sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern „Betriebserhaltung Produktion“, „Betriebserhaltung Infrastruktur“ sowie „Fertigung und Montage“ handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).

    Industriemeister/innen sind technische Experten/innen in Industrieunternehmen und im verarbeitenden Gewerbe. Sie haben eine Führungsposition inne und leiten meist Ihre eigene Produktionsabteilung. Dort steuern, überwachen und sichern sie industrielle Herstellungsprozesse. Dies umfasst die Ermittlung des Ressourcenbedarfs, die Bereitstellung und Betreuung von Mitarbeitern sowie das Qualitätsmanagement. Als Industriemeister/in hast Du eine verantwortungsvolle Position und übernimmst verstärkt organisatorische Aufgaben.
  • Zulassungsvoraussetzung

    Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann, oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist.

    Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und zu den oben genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.

    Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den o. g. Arbeitsgebieten und Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Printmedien / einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Printmedien haben.
  • Informationen zur Prüfung

    Die Prüfung gliedert sich gemäß § 5 Abs. 2 und Abs. 3 (PDF-Datei) in folgende Qualifikationen:

    Grundlegende Qualifikationen
    Handlungsspezifische Qualifikationen
    Berufs- und Arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilderschein)
    Rechtsbewusstes und betriebswirtschaftliches Handeln
    Im Handlungsfeld Medienproduktion:
      - Produkte und Prozesse der
        Print- und
        Digitalmedienproduktion
      - Printmedienproduktion
      - Druck- und Druckweiter- 
        verarbeitungsprozesse
      - Printmedienkalkulation und
        Produktionsplanungssystem
    Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
    Betriebswirtschaftliches Handeln
    Im Handlungsfeld Führung und Organisation:
      - Personalmanagement
      - Marketing
      - Kosten- und
        Leistungsmanagement
      - Medienrechtliche
        Vorschriften
    Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
    Anwenden von Methoden der information, Kommunikation und Planung

    Ausbildung durchführen
    Zusammenarbeit im Betrieb

    Ausbildung abschließen
  • Bestehensregelung

    Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in den folgenden Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind (§28 Abs. 1 PDF-Datei):

    1. in jedem Prüfungsbereich des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“,

    2. im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
    a) in jeder der beiden schriftlichen Situationsaufgaben und
    b) im Rahmen der Projektarbeit in der schriftlichen Hausarbeit sowie in der zusammengefassten Bewertung für die Präsentation und das Fachgespräch.
  • Prüfungsgebühren

    Die Prüfungsgebühr beträgt 375,00 Euro für den ersten Prüfungsteil und 750,00 Euro für den zweiten Prüfungsteil gemäß des Gebührenverzeichnisses der IHK Trier (PDF-Datei). Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis 4 Wochen vor der Prüfung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzuüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.

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