GEPRÜFTE/R INDUSTRIEMEISTER/IN PRINTMEDIEN
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Allgemeines
Geprüfte Industriemeister/innen sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern „Betriebserhaltung Produktion“, „Betriebserhaltung Infrastruktur“ sowie „Fertigung und Montage“ handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).
Industriemeister/innen sind technische Experten/innen in Industrieunternehmen und im verarbeitenden Gewerbe. Sie haben eine Führungsposition inne und leiten meist Ihre eigene Produktionsabteilung. Dort steuern, überwachen und sichern sie industrielle Herstellungsprozesse. Dies umfasst die Ermittlung des Ressourcenbedarfs, die Bereitstellung und Betreuung von Mitarbeitern sowie das Qualitätsmanagement. Als Industriemeister/in hast Du eine verantwortungsvolle Position und übernimmst verstärkt organisatorische Aufgaben.
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Zulassungsvoraussetzung
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann, oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und zu den oben genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den o. g. Arbeitsgebieten und Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Printmedien / einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Printmedien haben.
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Informationen zur Prüfung
Die Prüfung gliedert sich gemäß
§ 5 Abs. 2 und Abs. 3 (PDF-Datei) in folgende Qualifikationen:
Grundlegende Qualifikationen
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Handlungsspezifische Qualifikationen
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Berufs- und Arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilderschein)
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Rechtsbewusstes und betriebswirtschaftliches Handeln
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Im Handlungsfeld Medienproduktion:
- Produkte und Prozesse der
Print- und
Digitalmedienproduktion
- Printmedienproduktion
- Druck- und Druckweiter-
verarbeitungsprozesse
- Printmedienkalkulation und
Produktionsplanungssystem
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Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
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Betriebswirtschaftliches Handeln
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Im Handlungsfeld Führung und Organisation:
- Personalmanagement
- Marketing
- Kosten- und
Leistungsmanagement
- Medienrechtliche
Vorschriften
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Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
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Anwenden von Methoden der information, Kommunikation und Planung
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Ausbildung durchführen
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Zusammenarbeit im Betrieb
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Ausbildung abschließen
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Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in den folgenden Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50
Punkte erreicht worden sind
(§28 Abs. 1 PDF-Datei):
1. in jedem Prüfungsbereich des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“,
2. im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
a) in jeder der beiden schriftlichen Situationsaufgaben und
b) im Rahmen der Projektarbeit in der schriftlichen Hausarbeit sowie in der zusammengefassten
Bewertung für die Präsentation und das Fachgespräch.
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Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 375,00 Euro für den ersten Prüfungsteil und 750,00 Euro für den zweiten Prüfungsteil gemäß des
Gebührenverzeichnisses der IHK Trier (PDF-Datei).
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis 4 Wochen vor der Prüfung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzuüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.