Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben in einer gemeinsamen Pressemitteilung weitere Maßnahmen zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren in der Exportkontrolle angekündigt.
Mit dem nunmehr dritten Maßnahmenpaket werden die die Entscheidungsbefugnisse des BAFA nochmals erweitert mit dem Ziel, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen. Zudem werden die Meldepflichten der Exporteure reduziert und die bestehenden Allgemeinen Genehmigung (AGG) angepasst und erweitert.
Weitere Informationen unter www.bafa.de.
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Gudrun Wewering
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