Ab dem 1. Januar 2024 wird für Restaurant- und Verpflegungsleistungen wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gelten.
Während der Corona-Pandemie war der Steuersatz auf sieben Prozent abgesenkt worden, um die Gastronomen zu unterstützen. Die Regelung sollte zunächst bereits Ende 2022 auslaufen, wurde aber bis Ende 2023 verlängert.
Für die Umstellung in der Silvesternacht kann eine Vereinfachung angewendet werden, damit das Gericht den Restaurantgästen von den Gastronomen nicht vor Mitternacht mit sieben Prozent und nach Mitternacht mit 19 Prozent MwSt. berechnet werden muss. Für die gesamte Silvesternacht kann noch der ermäßigte USt-Satz angewendet werden.
Die DIHK hat eine Übersicht der zum Jahreswechsel in Kraft tretenden Änderungen für die Unternehmen zusammengestellt.