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IHK Trier


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  • Einteilung der Wahlgruppen für die Wahl zur IHK-Vollversammlung 2024

  • Foto: Jennifer Schöpf-Holweck
    Recht und Organisation

    Jennifer Schöpf-Holweck

    Tel.: 0651 9777-601
    Fax: 0651 9777-605
    schoepf-holweck@trier.ihk.de

Nach § 7 der Wahlordnung der IHK Trier werden die IHK-Zugehörigen in Wahlgruppen eingeteilt. Ziel dieser Einteilung ist es, eine spiegelbildliche Zusammensetzung der Vollversammlung nach der Branchenstruktur und der Betriebsgrößenstruktur des IHK-Bezirks zu erreichen.
Innerhalb der Wahlgruppen kann es regionale Unterteilungen (Wahlbezirke) geben.

Der Antrag auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe (gemäß § 9 Abs. 4 der Wahlordnung) kann hier aufgerufen werden.

Es werden folgende Wahlgruppen gebildet:

Wahlgruppe I: Industrie                   

Die Wahlgruppe I ist aufgeteilt in folgende Wahlbezirke:

1.  Landkreis Bernkastel-Wittlich   
2.  Eifelkreis Bitburg-Prüm   
3.  Landkreis Vulkaneifel   
4.  Stadt Trier   
5.  Landkreis Trier-Saarburg   


Wahlgruppe II: Einzelhandel  

Die Wahlgruppe II ist aufgeteilt in folgende Wahlbezirke:

1.  Landkreis Bernkastel-Wittlich   
2.  Eifelkreis Bitburg-Prüm   
3.  Landkreis Vulkaneifel   
4.  Stadt Trier   
5.  Landkreis Trier-Saarburg   
6.  Kfz-Handel gesamter Bezirk

   
Wahlgruppe III: Groß- und/oder Außenhandel   

Gesamter Bezirk.   


Wahlgruppe IV: Verkehrsgewerbe
 

Gesamter Bezirk.   

   
Wahlgruppe V: Hotel- und Gaststättengewerbe  

Gesamter Bezirk.


Wahlgruppe VI:   Versicherungs- und Handelsvermittlung

Gesamter Bezirk.


Wahlgruppe VII:  Dienstleistungen

Gesamter Bezirk.


Wahlgruppe VIII: Kreditinstitute 

Gesamter Bezirk.


Wahlgruppe IX: Energie  

Gesamter Bezirk.

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