Nach § 7 der
Wahlordnung der IHK Trier
werden die IHK-Zugehörigen in Wahlgruppen eingeteilt. Ziel dieser Einteilung ist es, eine spiegelbildliche Zusammensetzung der Vollversammlung nach der Branchenstruktur und der Betriebsgrößenstruktur des IHK-Bezirks zu erreichen.
Innerhalb der Wahlgruppen kann es regionale Unterteilungen (Wahlbezirke) geben.
Der Antrag auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe (gemäß § 9 Abs. 4 der Wahlordnung) kann hier aufgerufen werden.
Es werden folgende Wahlgruppen gebildet:
Wahlgruppe I: Industrie
Die Wahlgruppe I ist aufgeteilt in folgende Wahlbezirke:
1. Landkreis Bernkastel-Wittlich
2. Eifelkreis Bitburg-Prüm
3. Landkreis Vulkaneifel
4. Stadt Trier
5. Landkreis Trier-Saarburg
Wahlgruppe II: Einzelhandel
Die Wahlgruppe II ist aufgeteilt in folgende Wahlbezirke:
1. Landkreis Bernkastel-Wittlich
2. Eifelkreis Bitburg-Prüm
3. Landkreis Vulkaneifel
4. Stadt Trier
5. Landkreis Trier-Saarburg
6. Kfz-Handel gesamter Bezirk
Wahlgruppe III: Groß- und/oder Außenhandel
Gesamter Bezirk.
Wahlgruppe IV: Verkehrsgewerbe
Gesamter Bezirk.
Wahlgruppe V: Hotel- und Gaststättengewerbe
Gesamter Bezirk.
Wahlgruppe VI: Versicherungs- und Handelsvermittlung
Gesamter Bezirk.
Wahlgruppe VII: Dienstleistungen
Gesamter Bezirk.
Wahlgruppe VIII: Kreditinstitute
Gesamter Bezirk.
Wahlgruppe IX: Energie
Gesamter Bezirk.
Recht und Organisation
Jennifer Schöpf-Holweck
Tel.: 0651 9777-601
Fax: 0651 9777-605
schoepf-holweck@trier.ihk.de