Stadt/Gemeinde |
Dreis-Brück |
Bezeichnung des Plans |
"Bergstraße" |
Art des Plans |
Festlegungs- und Ergänzungssatzung |
Beschreibung |
Im Rahmen ihrer städtebaulichen Entwicklung plant die Ortsgemeinde Dreis-Brück die Aufstellung der Festlegungs- und Ergänzungssatzung „Bergstraße“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB). Mit der Aufstellung der Satzung soll insbesondere die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für die Bestandsgebäude sowie eine Einbeziehung von bebauten Grundstücken in den Innenbereich angestrebt werden. |
Plandokumente und Informationen |
www.vgv-daun.de |
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24.05.2024 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Henry Erbel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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