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  • 21.11.2023

    Die Verbandsklage als neues Instrument des Verbraucherschutzes

    Verbände werden berechtigt, im eigenen Namen Verbraucherrechte durchzusetzen

  • Foto: Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel
    Recht und Steuern

    Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel

    Tel.: 0651 9777-411
    Fax: 0651 9777-405
    heesen@trier.ihk.de

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie, in Kraft getreten am 13.10.2023, setzt die Abhilfeklage als neue Klageart im Zivilprozess fest.
Hierbei werden Verbände berechtigt, im eigenen Namen Verbraucherrechte durchzusetzen. Dazu müssen sich mindestens 50 betroffene Verbraucher durch Eintragung in das Verbandsklageregister der Abhilfeklage angeschlossen haben. Dieses „Opt-In“ ist bis zu drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung noch möglich.

Auch Unternehmen können klagebefugt sein

Verbraucherstreitigkeiten zeichnen sich dadurch aus, dass Verbraucher als Privatpersonen gegenüber Unternehmen ihre Rechte geltend machen. Die Abhilfeklage ermöglicht es auch kleinen Unternehmen auf der Seite der Kläger zu stehen. Hier werden sie jetzt als „Verbraucher“, behandelt wenn sie weniger als 10 Personen beschäftigen und ihr Jahresumsatz oder Jahresbilanz 2 Millionen € nicht übersteigt.

Das Verfahren gibt beiden Parteien Gestaltungsspielräume

Vorteil der Verbandsklage ist die Bündelung einzelner Klagen. Dadurch werden Zeit und Kosten auch auf Unternehmerseite gespart.
Zunächst erlässt das Gericht bei Erfolg der Klage ein Abhilfegrundurteil. Die Parteien können daraufhin einen Vergleich schließen. Hier einigen sich die Parteien unabhängig vom Gericht über die Umsetzung des Urteils. Kommt ein Vergleich nicht zustande, entscheidet das Gericht durch Abhilfeendurteil. Danach beginnt das Umsetzungsverfahren, in dem ein Sachwalter über die Verteilung des Geldes entscheidet.

Ob die Abhilfeklage ein attraktiveres Instrument für Verbraucherverbände, Rechtsanwälte und Prozessfinanzierer sein wird, muss sich noch zeigen. Klagen gegen einen Telekommunikationsanbieter und einen Energieversorger sind bereits anhängig.

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