Ab 1. Januar 2024 treten für die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), aber auch die Offenen Handelsgesellschaften (OHG) und die Kommanditgesellschaften (KG) zahlreiche Änderungen in Kraft . So wird beispielsweise die Rechtsfähigkeit der GbR, die am Rechtsverkehr teilnehmen soll, ausdrücklich anerkannt. Ein neues Gesellschaftsregister, in das sich die GbRs eintragen lassen müssen, sorgt für mehr Transparenz.
In einer Vortragsveranstaltung haben Rechtsanwalt Gerrit Strotmann sowie Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Ralf Adams die zahlreichen Änderungen vorgestellt und Fragen beantwortet.
Bildunterschrift:
Von links nach rechts: Reinhard Neises (IHK), Gerrit Strotmann, Ralf Adams