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  • Bilanzrecht: Neue Schwellenwerte

  • Foto: Reinhard Neises
    Recht und Steuern

    Reinhard Neises

    Tel.: 0651 9777-450
    Fax: 0651 9777-405
    neises@trier.ihk.de

Die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen werden um rund 25 Prozent angehoben.

Als Teil des Gesetzes zur Änderung des Deutschen Wetterdienst Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften gelten die höheren Schwellen ab dem 17. April 2024. Die neuen Werte zur Definition der Unternehmensgrößen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) werden ab Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen, angewendet. Die Unternehmen können die höheren Schwellenwerte aber auch schon für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen, nutzen. Diese Option kann jedoch nur insgesamt in Anspruch genommen werden, d. h. sie kann nur einheitlich für den Jahres- und Konzernabschluss für dasselbe Geschäftsjahr ausgeübt werden.

Die geänderten Größenmerkmale für Kleinstgenossenschaften sind erstmals auf die vereinfachte Prüfung für ein frühestens am 31.12.2024 endendes Geschäftsjahr anzuwenden.

Die neuen Schwellenwerte:


Bilanzsumme in EUR Umsatzerlöse in EUR Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaften 450.000 900.000 10
Kleine Kapitalgesellschaften 7.500.000 15.000.000 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaften 25.000.000 50000.000 250

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