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  • 29.12.2021

    Ägypten - Hinweise zu neuen Vorgaben für Halal-Zertifizierung

    Die neue Vorgaben für die Einfuhr von Fleisch und Milchprodukten wurden bei der WTO notifiziert. Betroffene Parteien können bis Ende Januar 2022 Kommentare einsenden.

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Für die Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen in Ägypten ist ein Halal-Zertifikat notwendig, für dessen Ausstellung seit dem 1. August 2021 nur ein Unternehmen akkreditiert ist. Sowohl von Exporteuren als auch von Zertifizierern wird dies als Einfuhrbeschränkung betrachtet.

Ägypten hat die Maßnahme zum 1. Dezember 2021 nachträglich bei der Welthandelsorganisation (WTO) notifiziert. Laut Notifizierung ist seit dem 1. Oktober 2021 auch für die Einfuhr von Milch und Milchprodukten ein Halal-Zertifikat vorzulegen. Weitere Produktgruppen wie Süßwaren und Getränke sollen laut Medien- und Unternehmensberichten folgen.

Die Kurzfristigkeit der Maßnahme, die damit verbundenen Kosten sowie der Mangel an offiziellen Informationen zum Umfang der betroffenen Waren und zum Zertifizierungsprozess stellt für viele europäische Lebensmittelexporteure eine Herausforderung dar. Betroffene Unternehmen und Verbände haben nun die Möglichkeit, ihre Kommentare zu dieser Maßnahme bis Ende Januar 2022 einzusenden. Weitere Informationen und Kontaktdaten unter www.gtai.de.

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