Für die Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen in Ägypten ist ein Halal-Zertifikat notwendig, für dessen Ausstellung seit dem 1. August 2021 nur ein Unternehmen akkreditiert ist. Sowohl von Exporteuren als auch von Zertifizierern wird dies als Einfuhrbeschränkung betrachtet.
Ägypten hat die Maßnahme zum 1. Dezember 2021 nachträglich bei der Welthandelsorganisation (WTO) notifiziert. Laut Notifizierung ist seit dem 1. Oktober 2021 auch für die Einfuhr von Milch und Milchprodukten ein Halal-Zertifikat vorzulegen. Weitere Produktgruppen wie Süßwaren und Getränke sollen laut Medien- und Unternehmensberichten folgen.
Die Kurzfristigkeit der Maßnahme, die damit verbundenen Kosten sowie der Mangel an offiziellen Informationen zum Umfang der betroffenen Waren und zum Zertifizierungsprozess stellt für viele europäische Lebensmittelexporteure eine Herausforderung dar. Betroffene Unternehmen und Verbände haben nun die Möglichkeit, ihre Kommentare zu dieser Maßnahme bis Ende Januar 2022 einzusenden. Weitere Informationen und Kontaktdaten unter www.gtai.de.
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Gudrun Wewering
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