11.01.2022
Änderungen beim Importverfahren für Bio-Erzeugnisse
Übergang der Bio-Importkontrolle vom Zoll auf die Länder
Übergang der Bio-Importkontrolle vom Zoll auf die Länder
Aktualisierte Verfahrensanweisung steht zum Download bereit
Als Reaktion auf die von der EU erlassenen Sanktionen führt Belarus ein Lebensmittelembargo ein.
Die neue Vorgaben für die Einfuhr von Fleisch und Milchprodukten wurden bei der WTO notifiziert. Betroffene Parteien können bis Ende Januar 2022 Kommentare einsenden.
Registrierung im Goods Vehice Movement Service (GVMS) erforderlich
Frist zur Ungültigkeitserklärung durch den Zoll wird bei fehlender Ausgangsbestätigung in Frankreich auf 360 Tage angehoben.
Dokumente können nun auch elektronisch ausgestellt werden
"EU" ab 01.01.2022 nicht länger zulässig