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  • 04.01.2022

    Belarus - Sanktionen gegen EU

    Als Reaktion auf die von der EU erlassenen Sanktionen führt Belarus ein Lebensmittelembargo ein.

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Das seit 1. Januar geltende Einfuhrverbot gilt für eine Reihe von Waren aus der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Norwegen, Albanien, Island, Nordmazedonien, Großbritannien, Montenegro und der Schweiz.

Die Liste der zur Einfuhr verbotenen Waren umfasst unter anderem:
  • Schweine und Schweinefleisch
  • Rinderfleisch
  • Pökelfleisch (in Salzlake, getrocknet oder geräuchert)
  • Lebensmittelmehl aus Fleisch oder Fleischnebenprodukten
  • Milch und Milchprodukte
  • Gemüse (ausgenommen, wenn für den Ackerbau bestimmt)
  • Obst und Nüsse
  • Schweine- und Geflügelfett
  • Rinder-, Schaf- oder Ziegenfett
  • Schmalzstearin und andere tierische Öle
  • Wurstwaren und ähnliche Erzeugnisse
  • Süß- und Salzwaren.
Um die Interessen der weißrussischen Bevölkerung zu schützen, sieht der neue Beschluss Ausnahmen vor, so zum Beispiel, wenn jemand etwas für den persönlichen Gebrauch importieren möchte. Auch Babynahrung aus sanktionierten Produkten ist ausgenommen.

Weitere Informationen unter www.gtai.de.

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