Die Liste der zur Einfuhr verbotenen Waren umfasst unter anderem:
- Schweine und Schweinefleisch
- Rinderfleisch
- Pökelfleisch (in Salzlake, getrocknet oder geräuchert)
- Lebensmittelmehl aus Fleisch oder Fleischnebenprodukten
- Milch und Milchprodukte
- Gemüse (ausgenommen, wenn für den Ackerbau bestimmt)
- Obst und Nüsse
- Schweine- und Geflügelfett
- Rinder-, Schaf- oder Ziegenfett
- Schmalzstearin und andere tierische Öle
- Wurstwaren und ähnliche Erzeugnisse
- Süß- und Salzwaren.
Weitere Informationen unter www.gtai.de.