Nachfolgend erhalten Sie einen ersten Überblick über die wichtigsten Änderungen für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe auf einen Blick:
- Mindestvergütung für Auszubildende
- Gleichstellung volljähriger und minderjähriger Auszubildender. Auch volljährige Auszubildende sind vom Ausbildungsbetrieb freizustellen:
- an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche
- in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen
- an dem Arbeitstag unmittelbar vor dem Tag der schriftlichen Abschlussprüfung
- Teilzeitausbildung ist jetzt auch ohne besonderen Grund möglich
- Freistellung von Prüfern geregelt
Weitere Informationen zum neuen Berufsbildungsgesetz finden Sie hier.