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  • 14.01.2020

    Neues Berufsbildungsgesetz bringt viele Neuerungen

    Ab 1. Januar 2020

  • Foto: Thomas Mersch
    Ausbildung

    Thomas Mersch

    Tel.: 0651 9777-340
    Fax: 0651 9777-305
    mersch@trier.ihk.de

    Foto: Jürgen Thomas
    Ausbildung

    Jürgen Thomas

    Tel.: 0651 9777-330
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    thomas@trier.ihk.de

Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG) soll Attraktivität, Flexibilität, internationale Anschlussfähigkeit gesteigert und eine Entlastung des Ehrenamtes in der Beruflichen Bildung erreicht werden. Die neuen Regelungen sind zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Somit sind diese Änderungen ab sofort anzuwenden.


Nachfolgend erhalten Sie einen ersten Überblick über die wichtigsten Änderungen für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe auf einen Blick:

  • Mindestvergütung für Auszubildende
  • Gleichstellung volljähriger und minderjähriger Auszubildender. Auch volljährige Auszubildende sind vom Ausbildungsbetrieb freizustellen:
    - an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche
    - in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen
    - an dem Arbeitstag unmittelbar vor dem Tag der schriftlichen Abschlussprüfung
  • Teilzeitausbildung ist jetzt auch ohne besonderen Grund möglich
  • Freistellung von Prüfern geregelt

Weitere Informationen zum neuen Berufsbildungsgesetz finden Sie hier.

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