Für gewerblich tätige Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gibt es eine Weiterbildungspflicht (20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren). Die Aufsichtsbehörden können prüfen, ob der Pflicht nachgekommen wurde.
Die Weiterbildungspflicht betrifft den Gewerbetreibenden sowie seine mit der Wohnimmobilienverwaltung und der Maklertätigkeit betrauten Mitarbeiter. Übt ein Unternehmen Wohnimmobilienverwaltung und Maklertätigkeiten aus, gilt die Weiterbildungsverpflichtung von 20 Stunden innerhalb drei Jahren für jeden dieser Bereiche einzeln. Insofern wären insgesamt 40 Stunden Weiterbildung zu erbringen.
Mit unserem Seminarangebot speziell für die Immobilienbrachen können Sie diese Weiterbildungsverpflichtung nachweisen!
27. Juni 2024
(7 Stunden Weiterbildung im Sinne des § 34c Abs. 2a der GewO)
05. Juni 2024
(7 Stunden Weiterbildung im Sinne des § 34c Abs. 2a der GewO)
18. - 19. September 2024
(7 Stunden Weiterbildung im Sinne des § 34c Abs. 2a der GewO)
25. - 26. September 2024
(7 Stunden Weiterbildung im Sinne des § 34c Abs. 2a der GewO)
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