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Novemberhilfe 2020 |
Überbrückungshilfe II |
Überbrückungshilfe III |
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Antragsberechtigte | Soloselbstständige und Unternehmen, die direkt von der Novemberschließung betroffen sind sowie Soloselbstständige und Unternehmen, deren Umsätze regelmäßig zu 80 Prozent mit den o.g. Unternehmen erzielt werden (indirekt Betroffene) |
Grundsätzlich sind Unternehmen aller Größen antragsberechtigt, wenn sie eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen: Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. |
Die Überbrückungshilfe
III soll Unternehmen und Soloselbstständige unterstützen, die von den
Maßnahmen der Pandemie-Bekämpfung weiterhin stark betroffen sind. Soloselbstständige sind antragsberechtigt im Rahmen der Neustarthilfe, wenn ihr Umsatz während der siebenmonatigen Laufzeit von Dezember 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem siebenmonatigen Referenzumsatz 2019 um mehr als 50 Prozent zurückgegangen ist. |
Förderzeitraum | November 2020 |
September bis Dezember 2020 |
Januar 2021 bis Juni 2021 Neustarthilfe Dezember 2020 bis Juni 2021 |
Art der Förderung |
Umsatzerstattung | Fixkostenzuschuss | Fixkostenzuschuss, Umsatzerstattung bei Neustarthilfe für Soloselbstständige |
Antragstellung über |
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt. |
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte | Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte |
Zeitraum der Antragstellung |
Voraussichtlich Ende November 2020 bis 31. Januar 2021 | 21. Oktober 2020 bis 31. Januar 2021 |
Voraussichtlich ab Anfang 2021 |
Antragsportal | https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html | https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html | https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html |
Bewilligungsstelle |
Investitions- und Strukturbank RLP (ISB) |
Investitions- und Strukturbank RLP (ISB) |
Investitions- und Strukturbank RLP (ISB) |
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Raimund Fisch
Tel.: 0651 9777-520
Fax: 0651 9777-505
fisch@trier.ihk.de