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Motiv: Aus einem Paket mit einem aufgedruckten Bundesadler quellen 500-Euro-Scheine heraus. (Foto: Dan Race - stock.adobe.com)
(Foto: Dan Race - stock.adobe.com)
  • 19.11.2020

    Corona-Hilfen im Überblick

  • Foto: Raimund Fisch
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Raimund Fisch

    Tel.: 0651 9777-520
    Fax: 0651 9777-505
    fisch@trier.ihk.de

    Foto: Kevin Gläser
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Kevin Gläser

    Tel.: 0651 9777-530
    Fax: 0651 9777-505
    glaeser@trier.ihk.de

Wo können Unternehmen, die von der Coronakrise betroffen sind, finanzielle Unterstützung erhalten? Das haben wir in dieser Übersicht über die aktuellen Förder- und Zuschussmöglichkeiten für Sie zusammengestellt. Dort finden Sie alle Informationen zur Überbrückungshilfe II und II sowie über die Novemberhilfe. Wer ist antragsberechtigt, für welchen Zeitraum gelten die Hilfen, wie viel Zuschuss gibt es, etc.?



Novemberhilfe 2020
Überbrückungshilfe II
Überbrückungshilfe III
Antragsberechtigte Soloselbstständige und Unternehmen, die direkt von der Novemberschließung betroffen sind

sowie

Soloselbstständige und Unternehmen, deren Umsätze regelmäßig zu 80 Prozent mit den o.g. Unternehmen erzielt werden (indirekt Betroffene)

Grundsätzlich sind Unternehmen aller Größen antragsberechtigt, wenn sie eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten

oder

Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Die Überbrückungshilfe III soll Unternehmen und Soloselbstständige unterstützen, die von den Maßnahmen der Pandemie-Bekämpfung weiterhin stark betroffen sind.

Soloselbstständige sind antragsberechtigt im Rahmen der Neustarthilfe, wenn ihr Umsatz während der siebenmonatigen Laufzeit von Dezember 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem siebenmonatigen Referenzumsatz 2019 um mehr als 50 Prozent zurückgegangen ist.

Förderzeitraum November 2020
September bis Dezember 2020
Januar 2021 bis Juni 2021

Neustarthilfe Dezember 2020 bis Juni 2021

Art der Förderung
Umsatzerstattung Fixkostenzuschuss Fixkostenzuschuss,
Umsatzerstattung bei Neustarthilfe für Soloselbstständige

Antragstellung über

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte

Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt.

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte
Zeitraum der Antragstellung
Voraussichtlich Ende November 2020 bis 31. Januar 2021 21. Oktober 2020 bis 31. Januar 2021
Voraussichtlich ab Anfang 2021
Antragsportal https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Bewilligungsstelle

Investitions- und Strukturbank RLP (ISB)

Investitions- und Strukturbank RLP (ISB)

Investitions- und Strukturbank RLP (ISB)

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