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IHK Trier


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  • 13.07.2021

    Versandverfahren - Angabe der Warennummer noch nicht erforderlich

    Angabe wird erst mit ATLAS-Release 9.1 zum Pflichtfeld

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Gemäß der aktuellen Ausgabe des "Merkblatts zu Zollanmeldungen" ist die Angeabe der achtstelligen Warennummer im Versandverfahren erforderlich. Der aktuelle Stand ist jedoch folgender:
  • Im aktuellen Standard NCTS 4, umgesetzt im ATLAS-Versand Release 9.0, kann die Warennummer freiwillig angegeben werden.
  • Im Standard NCTS 5, der im ATLAS-Release 9.1 umgesetzt werden wird, muss die achtstellige Warennummer angegeben werden.
Die Änderung wirkt sich unternehmensindividuell erst dann aus, sobald die Umstellung auf das Release 9.1 vorgenommen wird. Das Rollout endet im Juli 2022.

Nach Rücksprache mit der Generalzolldirektion wird diese zur Klarstellung kurzfristig einen Hinweis in den ATLAS-Teilnehmerinfos und ATLAS-Zollstelleninfos veröffentlichen.

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