In ihrer Mitteilung vom 10.02.2020 informiert die GTAI darüber, dass Kanada, die Schweiz und Singapur positiv auf das Notifizierungsschreiben der EU reagiert haben und das Vereinigte Königreich mit Blick auf den präferenziellen Warenverkehr im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen während der Übergangsphase weiterhin als EU-Mitgliedstaat behandeln werden.
Die entsprechenden Bekanntmachungen der drei Länder finden Sie hier:
Die britische Regierung plant, auf ihrer Internetseite eine Übersicht über entsprechende Zustimmungen/Nicht-Zustimmungen zu veröffentlichen. Dies ist bislang noch nicht geschehen.
Das britische Handelsministerium hatte bereits im Sommer eine Liste veröffentlicht, welche Staaten beabsichtigen, das Vereinigte Königreich für die Dauer der Übergangsphase als EU-Mitgliedstaat zu behandeln. Diese Übersicht finden Sie im Schreiben des britischen Handelsministeriums: Liste Freihandelsabkommen. Eine Bestätigung dieser Liste nach dem Austritt am 31.01.2020 liegt bislang nicht vor.
Welche Freihandelsabkommen nach dem Ende der Übergangsphase zur Anwendung kommen, finden Sie auf der Internetseite des britischen Handelsministeriums: Liste Handelsabkommen Roll-Over.
International
Gudrun Wewering
Tel.: 0651 9777-210
Fax: 0651 9777-205
wewering@trier.ihk.de