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  • 29.01.2020

    Update Brexit im Bereich Warenursprung und Präferenzen

    Im Rahmen der Abkommen der EU sind Waren mit UK-Ursprung bis 31. Dezember 2020 weiterhin präferenzbegünstigt

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Nach Mitteilung der EU Kommission können für Waren mit Ursprung im Vereinigten Königreich während der Übergangsphase bis 31. Dezember weiterhin Lieferantenerklärungen und Präferenznachweise ausgestellt werden. Weitere Informationen unter www.zoll.de.

Achtung: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können noch keine belastbaren Aussagen darüber getroffen werden können, ob die Partnerländer diese Auffassung ebenfalls teilen. Aus diesem Grund besteht die Gefahr, dass ausgestellte/ausgefertigte Ursprungsnachweise für Waren mit Ursprung im Vereinigten Königreich in manchen Partnerländern als nicht konform angesehen werden könnten und für die Inanspruchnahme einer Präferenzbehandlung in diesen Ländern nicht anerkannt werden.

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