Nach Mitteilung der EU Kommission können für Waren mit Ursprung im Vereinigten Königreich während der Übergangsphase bis 31. Dezember weiterhin Lieferantenerklärungen und Präferenznachweise ausgestellt werden. Weitere Informationen unter www.zoll.de.
Achtung: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können noch keine belastbaren Aussagen darüber getroffen werden können, ob die Partnerländer diese Auffassung ebenfalls teilen. Aus diesem Grund besteht die Gefahr, dass ausgestellte/ausgefertigte Ursprungsnachweise für Waren mit Ursprung im Vereinigten Königreich in manchen Partnerländern als nicht konform angesehen werden könnten und für die Inanspruchnahme einer Präferenzbehandlung in diesen Ländern nicht anerkannt werden.
International
Gudrun Wewering
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