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01.12.2016

Unternehmensgründung in Luxemburg


Dieser Text ist vom 01.12.2016 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Trotz Marktnähe sind Besonderheiten zu beachten

Luxemburg zählt zu den beliebtesten Investitionsstandorten in der EU und bietet aufgrund attraktiver wirtschaftlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen interessante Geschäftsperspektiven für deutsche Unternehmen. Unterschiede im Wirtschaftsrecht zwischen den EU-Ländern, die zunehmende Komplexität des Steuerrechts und das Wechselspiel der nationalen Steuerrechtsordnungen sowie regelmäßige Gesetzesänderungen stellen Unternehmen jedoch auch bei Investitionen in nahen EU-Märkten vor einige Herausforderungen. Eine gute Vorbereitung ist daher ein Muss!

Voraussetzung: Niederlassungserlaubnis
Die Gründung eines Unternehmens im Bereich Industrie, Handel, Bau oder Handwerk ist in Luxemburg an formale Anforderungen geknüpft: So müssen Unternehmer eine Niederlassungserlaubnis beantragen und Nachweise für ihre berufliche Qualifikation und persönliche Ehrenhaftigkeit erbringen. Der Nachweis der beruflichen Qualifikation kann durch ein entsprechendes Diplom, einen Meisterbrief oder auch eine EG-Bescheinigung erfolgen. Die persönliche Ehrenhaftigkeit des Geschäftsführers muss durch ein polizeiliches Führungszeugnis, eine eidesstattliche Erklärung über Konkursfreiheit sowie eine ehrenwörtliche Erklärung über frühere selbstständige Tätigkeiten bewiesen werden.

Die Beantragung der Niederlassungserlaubnis kann parallel zum Gründungsprozess erfolgen. Allerdings ist darauf zu achten, dass sich die in der Satzung aufgeführten Tätigkeiten mit den Angaben in der Niederlassungserlaubnis decken. Auch müssen die Geschäftsräume für die in der Niederlassungserlaubnis aufgeführten Aktivitäten geeignet sein. Alle für die Ausübung der Geschäftstätigkeit in Luxemburg relevanten Dokumente sind zwingend im Luxemburger Unternehmen vorzuhalten, auch die Geschäftsführung muss regelmäßig in Luxemburg anwesend sein.
 
Als Zeitrahmen für den Gründungsprozess sind inklusive Kontoeröffnung zur Einzahlung des Stammkapitals und notarieller Beglaubigung der Gründungsurkunde bei Kapitalgesellschaften, Erlangen der Niederlassungserlaubnis, Eintragung ins Handelsregister und Anmeldung bei den Steuer- und Sozialversicherungsbehörden gut zwei Monate einzuplanen.

Wahl der Unternehmensform sollte gut durchdacht sein
Bei der Wahl der Niederlassungs- und Rechtsform sind neben den Besonderheiten des luxemburgischen Gesellschaftsrechts immer auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Fehler bei der Rechtsformwahl können zu haftungsrechtlichen Problemen führen und sich gewinnmindernd auswirken. Für die Gründung einer Marktpräsenz in Luxemburg kommt eine unselbstständige Zweigniederlassung, ein verbundenes Unternehmen in Form einer Tochtergesellschaft oder auch eine vom deutschen Unternehmen losgelöste Einheit in Frage. Aufgrund der fehlenden Rechtspersönlichkeit und Haftungsbeschränkung ist die Zweigniederlassung in der Praxis jedoch nicht sehr verbreitet. Zudem wurde nach Maßgabe des AmtshilfeRLUmsG rückwirkend zum 1. Januar 2013 die Betriebsstättengewinnabgrenzung im Außensteuergesetz neu geregelt. Somit unterliegen auch Zweigniederlassungen den Auflagen der Verrechnungspreisdokumentation.

Für die Gründung eines Unternehmens können Investoren in Luxemburg sowohl auf Kapital- als auch auf Personengesellschaften zurückgreifen. Zu den gängigsten Rechtsformen zählen vor allem aufgrund der Haftungsbeschränkung Kapitalgesellschaften in Form der Société à responsabilité limitée (S. à r.l.) und der Société Anonyme (S. A.). Das Mindestkapital liegt bei der S. à r. l. bei 12 000 Euro und bei der S.A. bei 30 000 Euro. Für beide Gesellschaftsformen ist ein Gesellschafter ausreichend.

Bei der Ausschüttung von Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften kommt es in Deutschland zum Add Back, das heißt fünf Prozent der Dividende werden besteuert. Wird eine Dividende direkt an den Gesellschafter als natürliche Person ausgeschüttet, erhebt der deutsche Fiskus die Abgeltungssteuer, bei der Ausschüttung in eine Personengesellschaft kommt das Teileinkünfteverfahren zur Anwendung. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung und -besteuerung in Luxemburg finden sich unter www.guichet.lu sowie im EIC-Leitfaden „Unternehmensgründung in Luxemburg“ (www.eic-trier.de).



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