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  • 11.04.2023

    UK - ATLAS-Ausfuhr - Fristverkürzung im Follow-Up

    Die Frist zur Ungültigkeitserklärung im Nachforschungsverfahren wird wieder auf 150 Tage zurückgesetzt.

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Aufgrund fehlender Ausgangsbestätigungen bei Ausfuhren nach Großbritannien über französische Ausgangszollstellen wurde die Frist zur Ungültigerklärung von Ausfuhranmeldungen im Nachforschungsverfahren bei ausbleibender Ausgangsbestätigung vorübergehend auf
500 Tage angehoben (siehe ATLAS Info Nr. 0255/21). Diese wird nun mit Wirkung zum 01.11.2024 wieder auf die gesetzlich vorgesehene Frist von 150 Tagen zurückgesetzt.

Weitere Informationen siehe ALTAS-Meldung 0445/23 vom 5. April 2023.

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