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  • 08.10.2020

    Türkei - Update zur Anerkennung der Ursprungsangabe "Europäische Union"

    Türkische Generalzolldirektion erklärt die alleinige Angabe „Europäische Union“ in Ursprungszeugnissen für weiterhin zulässig

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Wie in unserer Meldung vom 21. September berichtet, war zwischenzeitlich unklar, inwieweit der türkische Zoll weiterhin die allgemeine Ursprungsangabe „Europäische Union“ in IHK-Ursprungszeugnissen akzeptiert oder diese nur noch in Kombination mit der Angabe des einzelstaatlichen Ursprungs der EU-Mitgliedstaaten anerkennt.

Mit einer Stellungnahme hat die türkische Generalzolldirektion die Zollämter am 02.10.2020 darüber informiert, dass die allgemeine Ursprungsangabe „Europäische Union“ in IHK-Ursprungszeugnissen auch ohne Präzisierung des einzelstaatlichen Ursprungs anzuerkennen ist. Nur bei Waren, bei denen die Türkei handelspolitische Maßnahmen gegen einen einzelnen EU-Mitgliedsstaat erlassen hat, ist der einzelstaatliche Ursprung zusätzlich anzugeben.

Zwar gibt es gegenwärtig auf EU-Waren keine Zusatzzölle oder Ausgleichszölle. Auch Antisubventionsmaßnahmen ("EMY") sind derzeit gegen EU-Länder nicht in Kraft. Anti-Dumping-Maßnahmen können jedoch vorliegen. Nähere Informationen zu den Anti-Dumping-Maßnahmen sind auf der Website türkischen Handelsministeriums unter https://www.ticaret.gov.tr/ithalat/ticaret-politikasi-savunma-araclari/damping-ve-subvansiyon zu finden.

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