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  • 02.03.2021

    Türkei - Sonderzölle 2021

    Die Türkei ihre Sonderzölle auf zahlreiche Waren zum 1.1.2021 angepasst. Waren mit Ursprung in der EU unterliegen keinen Sonderzöllen.

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Die Türkei hat die einzelnen Bekanntmachungen bezüglich der Erhebung von Zusatzzöllen aufgehoben und in einer neuen Bekanntmachung "Zusatzzollverordnung Nr. 3351" zusammengefasst. Sie wurde am 31. Dezember 2020 im Amtsblatt der Türkei veröffentlicht. Dabei wurden zum Teil auch die Sätze reduziert.

Details ergeben sich aus der Liste in Anhang 1 (Ek-1) zum Erlass Nr. 3351 vom 31.12.2020. Die Liste ist wie folgt aufgebaut:

Die mit„G.T.I.P.“ bezeichnete Spalte enthält die türkischen Zolltarifnummern. Diese sind bis zur achten Stelle identisch mit den in der EU verwendeten Zolltarifnummern. Die mit 1 bis 8 bezeichneten Spalten enthalten die anzuwendenden Sonderzollsätze. Die Spalten 1 bis 4 gelten für Waren mit Ursprung in der EU oder in anderen Ländern, mit denen die Türkei Freihandelsabkommen unterhält.  Die Spalten 5 bis 7 gelten für Entwicklungsländer, denen die Türkei grundsätzlich Zollpräferenzen gewährt (Indien, Bangladesch…). Spalte 8 gilt für alle anderen Länder, z. B. China.

Weitere Informationen unter www.gtai.de.

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