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  • 10.11.2023

    Strompreispaket für produzierende Unternehmen

    Nach Ukraine-Konflikt: Bundesregierung reagiert mit Strompreispaket für Firmen. Maßnahmen, inkl. Steuersenkung, sollen Wettbewerbsfähigkeit sichern.

  • Foto: Christian Kien
    Innovation, Umwelt, Energie

    Christian Kien

    Tel.: 0651 9777-540
    Fax: 0651 9777-505
    kien@trier.ihk.de

Die Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine sind auch auf den Energiemärkten spürbar. Die hohen Gaspreise haben direkte Auswirkungen auf den Strompreis.

Die Strompreisbremse und die Gaspreisbremse haben im letzten Jahr die drohenden massiven Preiserhöhungen verhindert. Dennoch ist der Strompreis aktuell etwa doppelt so hoch wie vor dem Krieg. Das belastet insbesondere die produzierenden Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Und deren Wettbewerber im Ausland zum Teil deutlich geringere Energiekosten haben. Dieser Nachteil kann die Wettbewerbsfähigkeit und damit Arbeitsplätze in Deutschland gefährden.

Daher haben Bundeskanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner ein Strompreispaket vereinbart.

Mit diesem Strompreispaket werden alle Unternehmen im produzierenden Gewerbe bei den Stromkosten entlastet. Die Maßnahmen setzen gezielt bei den Faktoren an, die die Energiekosten treiben. Sie überbrücken so den Zeitraum von etwa fünf Jahren, bis Erneuerbare Energien (insbesondere Sonnen- und Windenergie) besser ausgebaut sind. Dann wird der Strompreis wieder deutlich sinken.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Stromnetze wird die Strompreise in den nächsten Jahren billiger machen. Um einen schnelleren Ausbau zu erreichen, wurden und werden die Verfahren bei den Verwaltungen zur Genehmigung deutlich beschleunigt. Zuletzt mit dem am Montag zwischen Bund und Ländern vereinbarten Deutschlandpakt zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung.

Trotz dieser Anstrengungen werden die Strompreise in den nächsten Jahren zunächst auf dem aktuellen, höheren Niveau verbleiben. Das liegt einerseits an den weiterhin erhöhten Kosten für den Einkauf von Erdgas. Andererseits sind die CO2-Preise für die Stromerzeugung deutlich gestiegen. Das macht die Verstromung von Gas deutlich teurer. Und erhöht so den Preis für Strom.

Das heute vereinbarte Strompreispaket für produzierende Unternehmen schafft Abhilfe. Es baut auf den bereits geltenden oder beschlossenen Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten auf. Etwa auf die Abschaffung der sogenannten EEG-Umlage für alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen. Oder auf die vom Bundeskabinett am 1. November 2023 beschlossene Dämpfung der Strompreise durch die Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte in 2024 (Bundeszuschuss aus dem 09. November 2023

Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) von bis zu 5,5 Milliarden Euro).

Sie kommt allen Stromverbrauchern in Deutschland – Unternehmen wie Haushalten – zugute.

Zusätzlich sollen folgende Maßnahmen die Strompreise für das produzierende Gewerbe senken. Sie sollen grundsätzlich für die nächsten fünf Jahre gelten:

  • Senkung der Stromsteuer: Die Stromsteuer soll ab 2024 für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes sinken. Aktuell beträgt sie etwa 1,54 Cent pro Kilowattstunde. Sie soll auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde sinken. Dies bedeutet eine Entlastung von etwa 1,49 Cent pro Kilowattstunde für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes.

    Bisher wurde die Stromsteuer nur für energieintensive Unternehmen gesenkt. Davon haben etwa 9.000 in Deutschland profitiert. Erreicht wurde das über den sogenannten Spitzenausgleich. Dadurch erhielten diese Unternehmen bis zu 90 Prozent der abgeführten Stromsteuer zurückerstattet – dies entsprach also einer Entlastung von maximal 1,39 Cent pro Kilowattstunde.

    Von der nun vorgesehen Senkung der Stromsteuer für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes profitieren sämtliche der bis zu 700.000 Unternehmen in dem Bereich. Das hilft etwa dem Bäckereibetrieb oder der Gießerei ebenso wie dem Industrieunternehmen.

    Innerhalb des aktuellen Finanzplanungszeitraums für die Jahre 2024 bis 2027 würde sich die Gesamtentlastung bei der Stromsteuer auf insgesamt 11 Milliarden Euro belaufen.

  • Fortführung und Ausweitung der Strompreiskompensation: Die sogenannte Strompreiskompensation ist eine Beihilfe für stromintensive Unternehmen und erreicht bisher etwa 350 Unternehmen. Sie erhalten die indirekten Kosten für CO2-Zertifikate als Erstattung. Diese Kosten entstehen im europäischen Emissionshandel dadurch, dass die Stromerzeuger CO2-Zertifikate kaufen müssen. Die Kosten dafür werden über den Strompreis an ihre Kunden weitergegeben. Mit dem stetig steigenden CO2-Preis steigt auch der Strompreis deutlich an. Mit der Strompreiskompensation wird dieser Effekt für die im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen gedämpft. Sie soll dabei helfen, dass keine stromintensiven Produktionsschritte in Länder mit weniger strengen Umweltanforderungen verlagert werden („Carbon Leakage“).

    Die Strompreiskompensation soll für die nächsten fünf Jahre fortgeführt werden. Das ist nötig, weil die indirekten CO2-Kosten für den Strompreis weiter steigen. Denn die Zahl der CO2-Zertifikate im europäischen Emissionshandel wird gemäß gemeinsamer europäischer Beschlüsse kontinuierlich reduziert. Die Strompreiskompensation wird darüber hinaus im Vergleich zur derzeitigen Regelung verbessert. Der derzeit geltende Selbstbehalt soll entfallen. Er beträgt bislang in Abhängigkeit des CO2-Preises etwa 70.000 Euro pro Anlage pro Jahr.

  • Fortführung und weitere Entlastung im Rahmen des „Super-Cap“:

    Für besonders energieintensive Unternehmen soll über die Strompreiskompensation hinaus der sogenannte Super-Cap fortgeführt werden. Diese ca. 90 Unternehmen in Deutschland erhalten nicht nur die Strompreiskompensation, sondern zusätzlich eine weitere Entlastung bei ihren indirekten CO2-Kosten (die durch die Beschaffung von CO2-Zertifikaten durch ihre Stromerzeuger entstehen). Der Super-Cap begrenzt die indirekten CO2-Kosten für besonders stromintensive Unternehmen auf maximal 1,5 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung – dies betrifft vor allem Unternehmen, deren Stromverbrauch einen besonders hohen Anteil an der Produktion ausmacht (z.B. in der Aluminium- oder Chemie-Industrie). Für sie sorgt der Super-Cap bei den indirekten CO2-Kosten für eine Deckelung. Damit werden die Stromkosten für diese besonders stark im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen sogar noch stärker gesenkt.

    Der Super-Cap soll nicht nur fortgeführt werden. Er soll künftig noch mehr entlasten, als dies bisher der Fall ist: Ab 2024 soll der Sockelbetrag, welcher alternativ zum „Super-Cap“ greift, entfallen. Der Sockelbetrag reduziert bislang die Beihilfe, wenn ein Unternehmen in einem Jahr im Vergleich zu den indirekten CO2-Kosten eine besonders niedrige Bruttowertschöpfung, also vereinfacht Gesamtproduktion minus den erforderlichen Aufwand für die Produktion, ausweist. Hierzu nimmt die Bundesregierung Gespräche mit der EU-Kommission auf.

    Durch die Maßnahmen im Bereich der Strompreiskompensation, inklusive des Super-Cap, können Unternehmen im aktuellen Finanzplanungszeitraum für die Jahre 2024 bis 2027 insgesamt um rund 18 Milliarden Euro entlastet werden.

    Der Strompreis für die begünstigten Unternehmen kann so im Jahr 2024 schätzungsweise um ca. 3 bis 5 Cent pro Kilowattstunde geringer ausfallen im Vergleich zu einer Situation ohne Strompreiskompensation. Ein von der Strompreiskompensation vollumfänglich profitierendes Unternehmen (mit Super-Cap) würde im nächsten Jahr etwa 7 bis 9 Cent pro Kilowattstunde zahlen (anstelle von etwa 12 Cent ohne Strompreiskompensation).

    Die Absenkung der Stromsteuer soll für die Jahre 2024 und 2025 geregelt werden. Sie soll für weitere drei Jahre gelten, sofern für die Jahre 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann.

Um den Effekt des Strompreispakets zu illustrieren, folgende Beispiele:

Beispiel 1

Ein Bäckereibetrieb mit eigener Fertigung verbraucht im Jahr zwei Millionen Kilowattstunden Strom. Diese Bäckerei wird durch die Absenkung der Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz um ca. 30.000 Euro pro Jahr entlastet.
Bei einem Industriebetrieb mit einem Stromverbrauch von 15 Millionen Kilowattstunden sind es durch die Absenkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz rund 225.000 Euro Entlastung pro Jahr.

Beispiel 2

Ein Industrie-Unternehmen, welches neben der Strompreiskompensation auch den Super-Cap nutzen kann, kann je nach CO2-Preis und Produktion mit einer Entlastung zwischen 3 bis 5 Cent pro Kilowattstunde rechnen.

Beispiel 3

Bei einer Aluminiumproduktion mit einem Stromverbrauch von beispielsweise fünf Milliarden Kilowattstunden resultieren Strompreiskompensation und Super-Cap in einer Entlastung von zwischen 150 und 250 Millionen Euro pro Jahr.

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