Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

  • 05.03.2024

    So finden Unternehmen Fachkräfte aus dem Ausland

    Die Experten im Welcome Center der IHK Trier beraten Unternehmen und internationale Fachkräfte rund um die Einreise, den Aufenthalt und die Beschäftigung.

  • Foto: Hanna van de Braak
    Ausbildung

    Hanna van de Braak

    Tel.: 0651 9777-360
    Fax: 0651 9777-305
    vandebraak@trier.ihk.de


Dieser Text ist vom 05.03.2024 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, setzen immer mehr Unternehmen auch auf Fachkräfte aus dem Ausland. Während EU-Bürger freien Zugang zum deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben, sind die Regelungen bei der Einstellung von Personen aus Drittstaaten strenger. Die Welcome Center tragen mit ihrer Lotsenfunktion zur Sicherung des Fachkräftebedarfs der Unternehmen in der Region und zur Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern bei. Dazu beraten die IHK-Einwanderungsexperten Hanna van de Braak und Larson Arend Unternehmen und internationale Fachkräfte kostenfrei zu den folgenden Themen:

•    Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
•    Fachkräftegewinnung aus dem Ausland
•    Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)
•    Arbeits- und Ausbildungsmarktzugang
•    Unterstützung bei der betrieblichen Integration
•    Beratung zur Unterstützung bei der gesellschaftlichen Integration
•    Internetportal https://make-it-in.rlp.de/ für internationale Fachkräfte und regionale Unternehmen

Im Jahr 2023 wurden im Welcome Center der IHK Trier insgesamt 323 Beratungsgespräche durchgeführt, was einem Anstieg von 44 Prozent% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Insbesondere die Anfragen seitens der Unternehmen verzeichneten einen signifikanten Anstieg um 80 Prozent% im Vergleich von 2022 auf 2023. Die Hauptthemen der Beratung waren Anerkennungsfragen sowie Beratung zu Visumserteilung und Einreisevoraussetzungen.

Welche Fragen werden beantwortet?
Eine klassische Unternehmensanfrage könnte so aussehen: Das Unternehmen erhält eine Bewerbung aus dem Ausland, beispielweise aus Marokko, und steht nun vor der Frage, was alles in einem Rekrutierungsprozess zu beachten ist. Hier stellen sich Unternehmen oftmals Fragen:
- Welche Qualifikation hat der Bewerber/die Bewerberin?
- Sind Einreise und Beschäftigung über das FEG möglich?
- Welcher Aufenthaltstitel kommt in Frage?
- Wie funktioniert die Visumserteilung?
Oftmals spielt auch das Thema Anerkennung eines ausländischen Abschlusses in Deutschland eine wichtige Rolle im gesamten Prozess. Die Experten des Welcome Centers können Auskunft darüber erteilen, ob die ausländische Qualifikation grundsätzlich anerkennungsfähig ist, über welche zuständigen Stellen die Anerkennung erfolgen kann und unterstützen bei der Antragsstellung.
Of. Oftmals haben Bewerber in IHK-Berufen bereits eine teilweise Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Qualifikation von der zuständigen Stelle (IHK-FOSA) erhalten und müssen bestimmte Defizite durch eine betriebliche Anpassungsqualifizierung ausgleichen. Hier wird dann der Qualifizierungsplan erstellt, und alle Fragen rund um das Thema werden beantwortet.  

Neue Rekrutierungs-Optionen im FEG ab März
Mit der neuen Berufserfahrenenregelung sind Einreise und Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen unter gewissen Voraussetzungen auch ohne eine formale Berufsanerkennung möglich. Hierzu müssen folgende Aspekte gelten:
- im Ausland staatlich anerkannter Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung bzw. Studium
- mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, die zu der in Deutschland angestrebten Beschäftigung befähigt  
- Mindestgehalt von 40.770 € im Jahr 2024 (orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung)
Wenn der Arbeitgeber tarifgebunden vergütet, kann die Mindestgehaltsgrenze entfallen. Es müssen keine Sprachkenntnisse im Visumsverfahren nachgewiesen werden, sodass der Arbeitgeber hierbei frei entscheiden kann, ob die Deutschkenntnisse ausreichend sind.

Eine weitere Neuerung stellt die sogenannte Anerkennungspartnerschaft dar, die ebenfalls März 2024 eingeführt wird. Hierbei können ausländische Fachkräfte das Anerkennungsverfahren ihres Abschlusses erst nach der Einreise in Deutschland beginnen und stehen somit früher als Arbeitskraft im Unternehmen zur Verfügung. Bisher musste das Anerkennungsverfahren bereits vorab im Ausland durchgeführt werden, was oftmals bis zu einem Jahr andauert. Grundvoraussetzung ist, dass neben dem Arbeitsvertrag sowie Deutschkenntnissen auf Niveau A2 auch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht, das Anerkennungsverfahren direkt einzuleiten und einschließlich Qualifizierung aktiv zu betreiben. Die ausländische Berufsqualifikation muss in Deutschland anerkennungsfähig sein und der Arbeitgeber muss zum Beruf passen. Das bedeutet, dass die Qualifikation im Ausland staatlich anerkannt sein muss und mindestens zwei Jahre andauerte. Dies wird bei der Visumserteilung von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) geprüft und bestätigt.

Kontakt:
Welcome Center: Telefon 0651 9777-555
E-Mail welcomecenter@trier.ihk.de

Weitere Informationen, Schaubilder und Broschüren finden Sie kostenfrei auch auf den folgenden Seiten:
-    www.make-it-in.rlp.de
-    www.unternehmen-berufsanerkennung.de
-    www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de

Veranstaltungshinweis:

Webinarangebot: Die neuen Regelungen der Fachkräfteeinwanderung
Die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern bietet ein kostenfreies Webinar zu den neuen Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am Dienstag, 23. April 2024, von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr an.

Weitere Informationen, Schaubilder und Broschüren finden Sie kostenfrei auch auf den folgenden Seiten:
-    Make it in RLP: www.make-it-in.rlp.de
-    Unternehmen Berufsanerkennung: www.unternehmen-berufsanerkennung.de
-    NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge: www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de






Seitenfuß