- Beim Kunden handelt es sich eine Privatperson,
- er erwirbt die Ware für den Eigenbedarf
- und er transportiert die Ware selbst
Hierbei hat die EU Richtmengen festgelegt, um dem Zoll die Möglichkeit zur Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen Mengen zu geben. Es dürfen insgesamt 90 Liter Wein (davon 60 Liter Schaumwein) pro erwachsene Person steuerfrei über die Grenzen verbracht werden.