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IHK Trier


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  • Privater Reiseverkehr

  • Foto: Matthias Lex
    International

    Matthias Lex

    Tel.: 0651 9777-211
    Fax: 0651 9777-205
    lex@trier.ihk.de

Kauft eine Person Wein direkt ab Hof bzw. im deutschen Steuergebiet, spricht man vom „Privaten Reiseverkehr“, wenn folgende Voraussetzungen gemeinschaftlich erfüllt sind:

  • Beim Kunden handelt es sich eine Privatperson,
  • er erwirbt die Ware für den Eigenbedarf
  • und er transportiert die Ware selbst

Hierbei hat die EU Richtmengen festgelegt, um dem Zoll die Möglichkeit zur Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen Mengen zu geben. Es dürfen insgesamt 90 Liter Wein (davon 60 Liter Schaumwein) pro erwachsene Person steuerfrei über die Grenzen verbracht werden.

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