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  • 03.04.2024

    Neuseeland - Freihandelsabkommen tritt in Kraft

    Bereits ab 1. Mai können Zollpräferenzen genutzt werden

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Nachdem nun auch das neuseeländische Parlament dem Abkommen zugestimmt hat, wird dieses am 1. Mai in Kraft treten. Zölle auf wichtige EU-Exporte wie Schweinefleisch, Wein und Schaumwein, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse werden ab dem ersten Tag abgeschafft. Ausnahmen gibt für Geflügelfleisch, Honig, Getreide und Cidre. Hier werden die Zölle in drei gleichen Jahresschritten abgebaut. Bei Reis und Zucker geschieht das in fünf, bei Milchprodukten, Fischzubereitungen und Rum in sieben Jahresschritten. Darüber hinaus gibt es jährlich steigende Zollkontingente für Fleisch von Rindern, Schafen und Ziegen, Milchprodukte, Zuckermais und Ethanol.

Neben den Zollsenkungen schützt das Freihandelsabkommen die vollständige Liste der Ursprungsbezeichnungen für Weine und Spirituosen aus der EU (beinahe 2000 Namen) sowie 163 der renommiertesten traditionellen Erzeugnisse aus der EU (geografische Angaben).

Weitere Informationen unter https://www.beehive.govt.nz und https://germany.representation.ec.europa.eu.

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