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  • 17.05.2024

    Neuregelung der Einstiegsqualifizierung seit April 2024

    Nutzen Sie die Vorteile für Ihren Betrieb!

  • Foto: Thomas Mersch
    Ausbildung

    Thomas Mersch

    Tel.: 0651 9777-340
    Fax: 0651 9777-305
    mersch@trier.ihk.de

Bei dem sozialversicherungspflichtigen Praktikum “Einstiegsqualifizierung” (EQ) gelten seit April 2024 neue Regelungen, die neue Möglichkeiten für Ausbildungsbetriebe mit sich bringen: 

  1. Flexiblere Laufzeit: Seit April 2024 kann die Laufzeit des Qualifizierungsvertrags nun zwischen vier und zwölf Monaten liegen, im Vergleich zu bisher mindestens sechs Monaten. Diese Flexibilität ermöglicht es Ihnen, die EQ optimal an die Bedürfnisse Ihres Betriebs anzupassen und einen reibungslosen Übergang in eine Ausbildung zu ermöglichen.
  2. Teilzeitmöglichkeit ohne zusätzliche Begründung: Mit der Neuregelung kann die EQ auch ohne zusätzliche Begründung in Teilzeit durchgeführt werden, vorausgesetzt, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens 20 Stunden. Diese Option eröffnet Ihnen die Möglichkeit, auch Bewerberinnen und Bewerber anzusprechen, die beispielsweise einen Sprachkurs besuchen möchten.
  3. Chance für Bewerberinnen und Bewerber nach vorzeitigem Ausbildungsabbruch: Die EQ seit April 2024 bietet jungen Menschen, die eine begonnene Ausbildung aus verschiedenen Gründen abbrechen mussten, die Möglichkeit, Defizite abzubauen und den Kontakt zum Betrieb aufrechtzuerhalten.
  4. Inklusion von Menschen mit Behinderungen: Seit April 2024 ermöglicht die Neuregelung auch Menschen mit Behinderungen, eine EQ als Übergang in eine Fachpraktikerausbildung zu absolvieren.

Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten der EQ-Regelungen und prüfen Sie die Einstiegsqualifizierung als attraktive Option für den Übergang zur Ausbildung in Ihrem Betrieb. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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