Die Übergangsvorschriften für die Angabe von Nährwerten und Zutaten wurden durch ein Korrigendum geändert. Bisher besagt die Vorschrift, dass Weine, die vor dem 08.12.2023 hergestellt und gekennzeichnet worden sind, bis zum Aufbrauchen der Bestände in den Verkehr gebracht werden dürfen. Durch das Korrigendum werden nun die Worte „und gekennzeichnet“ aus der Verordnung gestrichen, sodass nur noch der Zeitpunkt der Herstellung des Weins relevant ist. Dieser Zeitpunkt wann ein Wein als hergestellt gilt, wird jedoch nicht genauer definiert.
Die neuen Regeln zum Zutatenverzeichnis hat das DLR Rheinpfalz in seinem Kellerinfodienst für die Lese 2023 aufgegriffen. Dieses steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.
Veranstaltungshinweis:
Am 03. August 2023 beschäftigt sich die Kick-Off-Veranstaltung des IHK-Netzwerks Weinwirtschaft mit dem diesem Thema. Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen, sowie zur Anmeldemöglichkeit der kostenfreien Veranstaltung.
Wein & Tourismus
Albrecht Ehses
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