Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

08.10.2021

Neuerungen im Vertragsrecht

Am 24. Juni 2021 hatte der Bundestag das Gesetz für faire Verbraucherverträge verabschiedet. Zum 1. Oktober 2021 zündete nun die erste Stufe der Neuregelungen.

Künftig wird es nicht mehr möglich sein, im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Klauseln zu verwenden, mit denen Verbrauchern ein Abtretungsverbot von Geldforderungen auferlegt wird. Der Gesetzgeber erhält den Verbrauchern damit die Möglichkeit, ihre Geldforderungen zu verkaufen, damit ein Dritter diese geltend macht und einzieht. Es bleibt jedoch weiterhin möglich, im Rahmen von individuellen Verträgen ein Abtretungsverbot zu vereinbaren.

Eine weitere Neuerung betrifft das Wettbewerbsrecht. Bislang war bereits Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren ausdrückliche Einwilligung rechtswidrig. Nunmehr müssen die werbenden Unternehmen auch die Erteilung der ausdrücklichen Einwilligung dokumentieren und diese Dokumentation aufbewahren. Die Unternehmen tuen gut daran, die Verpflichtung zu erfüllen, da Verstöße bußgeldbewehrt sind.

Das Gesetz sieht jedoch weitere Änderungen vor. Ab dem 1. März 2022 treten Regelungen zur stillschweigenden Verlängerung von Vertragsverhältnissen in Kraft. Ab dem 1. Juli 2022 wird es eine Neuerung explizit für Verbraucherverträge geben: den Kündigungsbutton. Was es damit genau auf sich hat, erfahren Sie zu gegebener Zeit an dieser Stelle.

Seitenfuß