Am 24. Juni 2021 hatte der Bundestag das Gesetz für faire Verbraucherverträge verabschiedet. Zum 1. Oktober 2021 zündete nun die erste Stufe der Neuregelungen.
Künftig wird es nicht mehr möglich sein, im Rahmen von
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Klauseln zu verwenden, mit denen
Verbrauchern ein Abtretungsverbot von Geldforderungen auferlegt wird. Der
Gesetzgeber erhält den Verbrauchern damit die Möglichkeit, ihre Geldforderungen
zu verkaufen, damit ein Dritter diese geltend macht und einzieht. Es bleibt
jedoch weiterhin möglich, im Rahmen von individuellen Verträgen ein
Abtretungsverbot zu vereinbaren.
Eine weitere Neuerung betrifft das Wettbewerbsrecht. Bislang
war bereits Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren ausdrückliche
Einwilligung rechtswidrig. Nunmehr müssen die werbenden Unternehmen auch die
Erteilung der ausdrücklichen Einwilligung dokumentieren und diese Dokumentation
aufbewahren. Die Unternehmen tuen gut daran, die Verpflichtung zu erfüllen, da
Verstöße bußgeldbewehrt sind.
Das Gesetz sieht jedoch weitere Änderungen vor. Ab dem 1. März 2022 treten Regelungen zur stillschweigenden Verlängerung von Vertragsverhältnissen in Kraft. Ab dem 1. Juli 2022 wird es eine Neuerung explizit für Verbraucherverträge geben: den Kündigungsbutton. Was es damit genau auf sich hat, erfahren Sie zu gegebener Zeit an dieser Stelle.