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IHK Trier


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  • 17.08.2022

    Neuer Musterausbildungsvertrag ab 1. August 2022

  • Foto: Marion Fisch
    Ausbildung

    Marion Fisch

    Tel.: 0651 9777-310
    Fax: 0651 9777-305
    marion.fisch@trier.ihk.de

Seit dem 1. August gilt ein neuer Musterausbildungsvertrag der neue Mindestangaben enthält. Die aktualisierte Fassung steht Ihnen zum Download bereit. Das neue Muster für einen Berufsausbildungsvertrag nebst Antrag auf Eintragung ist für Ausbildungsverträge zu verwenden, die ab dem 1. August 2022 geschlossen wurden. 
Da aufgrund der möglichen Cyberattacke die IHK-Systeme heruntergefahren sind, ist der Zugriff auf das Online-Vertragsportal aktuell nicht möglich. Informationen zur Erreichbarkeit der IHK Trier finden Sie hier.

Hintergrund:
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union verabschiedet. Das Gesetz trat zum 1. August 2022 in Kraft. Es führt zu Änderungen im Berufsbildungsgesetz und somit zu einer Anpassung des Musterausbildungsvertrages.

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