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IHK Trier


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Motiv: Auf einem Tisch liegen zwei Ordner, die mit dem Wort "Gesetze" und einem Paragraphenzeichen beschriftet sind. (Foto: Stauke)
(Foto: Stauke)
  • 21.09.2023

    Neue Sondernutzungssatzung der Stadt Trier

    Die Stadt Trier hat die Neuaufstellung der Sondernutzungssatzung beschlossen und stellt einen ersten Entwurf zur Diskussion. Hier können Sie sich beteiligen.

  • Foto: Stefan Rommelfanger
    Standortpolitik

    Stefan Rommelfanger

    Tel.: 0651 9777-930
    Fax: 0651 9777-505
    stefan.rommelfanger@trier.ihk.de

Die Stadt Trier hat die Neuaufstellung der 20 Jahre alten Sondernutzungssatzung beschlossen. Diese beinhalt Regeln, wie Aktivitäten im öffentlichen Raum gestaltet werden können. Dazu gehört zum Beispiel die Art von Stühlen und Tischen vor einem Geschäft, die Anzahl und Größe der Warentische oder welche Art von Sonnenschirmen erlaubt ist.

Die Stadtverwaltung hat unter der Federführung von Dezernat V einen Entwurf für die neue Satzung erarbeitet und diesen nun zur Diskussion gestellt. Innerstädtische Gewerbetreibende wie Einzelhändler und Gastronomen sind dazu aufgerufen den Satzungsentwurf zu kommentieren. Der aktuelle Satzungsentwurf sieht unter anderem den Wegfall von sogenannten Kundenstoppern (freistehende Plakatwände) in bestimmten Bereichen der Fußgängerzone vor. Zudem werden die für die Gastronomie nutzbaren Außenflächen teilweise neu festgelegt.

Den Entwurf zur neuen Satzung können Sie in unserem Mitgliederbeteiligungsportal einsehen. Hier können Sie uns bis zum 02.10.2023 auch Ihre Anmerkungen zur Satzung hinterlassen. Sollten Sie eine Stellungnahme auf dem Beteiligungsportal der Stadt Trier verfasst haben, bitten wir Sie darum uns diese zur Verfügung zu stellen.

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