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  • 21.09.2021

    Neue Regeln bei der Einreise in die Schweiz ab dem 20. September 2021

    Ab Montag, 20. September 2021, müssen alle Einreisenden – geimpfte, genesene und negativ getestete Personen das Einreiseformular (Passenger Locator Form, SwissPLF) ausfüllen.

  • Foto: Jan Heidemanns
    International

    Jan Heidemanns

    Tel.: 0651 9777-230
    Fax: 0651 9777-205
    heidemanns@trier.ihk.de

Ab Montag, 20. September 2021, müssen alle Einreisenden – geimpfte, genesene und negativ getestete Personen das Einreiseformular (Passenger Locator Form, SwissPLF) ausfüllen. Zudem müssen alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, bei der Einreise einen negativen Test vorweisen. Nach vier bis sieben Tagen müssen sie sich nochmals testen lassen. 

Testpflicht bei der Einreise für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind

Alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen bei der Einreise einen negativen Test (Antigen oder PCR) vorweisen, unabhängig davon, woher sie kommen und mit welchem Verkehrsmittel sie einreisen. Nach vier bis sieben Tagen in der Schweiz wird ein weiterer, in der Schweiz durchgeführter Test verlangt. Dieser Test ist kostenpflichtig. Das Resultat des zweiten Tests muss der zuständigen kantonalen Stelle übermittelt werden. Für geimpfte und genesene Personen mit einem Covid-Zertifikat oder einem anderen gültigen Nachweis einer Impfung oder Genesung gilt keine Testpflicht.

Für den Nachweis eines negativen Tests bei der Einreise in die Schweiz werden sowohl durch geschulte Personen durchgeführte Antigen-Schnelltests wie auch PCR Einzel- oder Pooltests akzeptiert. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ.

Formularpflicht für alle Einreisenden

Alle Einreisenden – geimpfte, genesene und negativ getestete Personen – müssen zudem das Einreiseformular (Passenger Locator Form, SwissPLF) ausfüllen. Damit sind die Kantone in der Lage Stichproben durchzuführen, ob Personen, die nicht geimpft oder genesen und mit einem Test eingereist sind, nach vier bis sieben Tagen einen zweiten Test durchgeführt haben.

Ausnahmen in der Grenzregion

Keine Test- und Formularpflicht für Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie für Personen, die aus dem Grenzgebiet einreisen.

Von der Test- und Formularpflicht ausgenommen sind Personen, die ohne Zwischenhalt durch die Schweiz reisen, wer beruflich Güter oder Personen befördert sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger und Personen, die aus Grenzgebieten einreisen. Damit trägt der Bundesrat auch dem engen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Austausch in den Grenzgebieten Rechnung. Von der Testpflicht ausgenommen sind zudem Kinder unter 16 Jahren.

Personen, die in Grenzgebieten leben, werden bei einem Grenzübertritt von der Erfassung der Kontaktdaten wie auch von der Testpflicht ausgenommen.

Was gilt außerhalb der Grenzregion? 

Personen, die geimpft oder genesen sind und von außerhalb der Grenzregion (z.B. Hessen) einreisen, sind verpflichtet vor der Einreise das Einreiseformular auszufüllen.

Bei Personen, die nicht geimpft und nicht genesen sind und die von außerhalb der Grenzregion (z.B. Hessen) in die Schweiz einreisen, ist ein Testnachweis sowie die Einreisemeldung erforderlich. Bei Aufenthalten in der Schweiz von weniger als 4-Tagen, ist kein zweiter Test-Nachweis erforderlich.

Mit dem Travelcheck können Sie prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie in die Schweiz einreisen dürfen.

Covid-Zertifikat für im Ausland geimpfte und genesene Personen

Ab dem 20. September können alle Personen, die mit einem von der European Medicines Agency (EMA) zugelassenen Impfstoff im Ausland geimpft sind und die in der Schweiz Wohnsitz haben oder in die Schweiz einreisen, ein Schweizer Covid-Zertifikat erlangen. Damit wird die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch für Personen sichergestellt, die im Ausland geimpft wurden oder im Ausland genesen sind, etwa für Touristinnen und Touristen. Derzeit sind nur die Zertifikate der am EU Digital Covid Certificate angeschlossenen Länder mit dem Schweizer System kompatibel.

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