Insbesondere der Abschnitt I (zu Versendung/Ausfuhr) und der Abschnitt II (zu Versand) des Titels II (Bemerkungen zu den Datenelementen der Zollanmeldung) wurden neu gefasst:
- Änderungen sind dort nicht mehr kursiv dargestellt.
- Die Sortierung erfolgt nicht länger anhand der Nummer des Feldes im Einheitspapier, sondern anhand der Nummern der Datenelemente entsprechend des Aufbaus des neuen Anhangs B UZK-DA.
In den Titel IV Abschnitt II wurden Erläuterungen zum Mindestdatensatz der summarischen Eingangsanmeldung aufgenommen. Weitere Informationen hierzu sind in den Einleitenden Bemerkungen zum Titel IV zu finden. Auch hier sind die Datenelemente gemäß dem Aufbau des neuen Anhangs B UZK-DA dargestellt.
Außerhalb der Abschnitte I und II des Titels II sind Änderungen bzw. Ergänzungen kursiv dargestellt.