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IHK Trier


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  • 20.05.2021

    Merkblatt zu Zollanmeldungen

    Neufassung erschienen

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Die aktualisierte Fassung des "Merkblatts zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen" (Ausgabe Mai 2021) ist veröffentlicht worden und ersetzt mit sofortiger Wirkung das Merkblatt aus 2020.

Insbesondere der Abschnitt I (zu Versendung/Ausfuhr) und der Abschnitt II (zu Versand) des Titels II (Bemerkungen zu den Datenelementen der Zollanmeldung) wurden neu gefasst:
  • Änderungen sind dort nicht mehr kursiv dargestellt.
  • Die Sortierung erfolgt nicht länger anhand der Nummer des Feldes im Einheitspapier, sondern anhand der Nummern der Datenelemente entsprechend des Aufbaus des neuen Anhangs B UZK-DA.
Der Titel II Abschnitt III wird noch bis zur Anpassung der nationalen Einfuhrsysteme an den UZK in der bisherigen Struktur belassen, da weiterhin die Datenanforderungen nach Anhang 9 Anlage C1 UZK-TDA gelten.

In den Titel IV Abschnitt II wurden Erläuterungen zum Mindestdatensatz der summarischen Eingangsanmeldung aufgenommen. Weitere Informationen hierzu sind in den Einleitenden Bemerkungen zum Titel IV zu finden. Auch hier sind die Datenelemente gemäß dem Aufbau des neuen Anhangs B UZK-DA dargestellt.

Außerhalb der Abschnitte I und II des Titels II sind Änderungen bzw. Ergänzungen kursiv dargestellt.

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