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  • 31.03.2022

    Maskenpflicht im Einzelhandel entfällt zum 2. April

  • Foto: Stefan Rommelfanger
    Standortpolitik

    Stefan Rommelfanger

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In Rheinland-Pfalz wird es ab dem 2.04.2022 keine Hotspotregelung geben. Demnach entfallen die meisten verpflichtenden Corona-Regeln. Mit dem Auslaufen der Maßnahmen gilt ab der kommenden Woche die Maskenpflicht nur noch dort, wo vulnerable Gruppen besonders geschützt werden müssen. Die Maskenpflicht im Einzelhandel entfällt somit. Weitere Informationen erhalten Sie in der entsprechenden Pressemitteilung der Landesregierung.

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