Die
Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz
begrüßt die Entscheidung des Landtags vom 28. Januar 2021 zur Änderung des „Landesgesetzes
über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte“ (LEAPG). Damit werden
sogenannte Business Improvement Districts (BIDs), die sich in anderen
Bundesländern und im internationalen Umfeld bereits als erfolgreiches
Instrument zur Innenstadtentwicklung etabliert haben, auch in Rheinland-Pfalz
praxistauglich. Für Änderungen der bestehenden Regelung hatten die IHKs sich seit
fünf Jahren stark gemacht.
„Nicht
erst durch die Corona-bedingten Schließungen von Handel, Gastronomie und
Dienstleistungen stehen die Innenstädte vor großen Herausforderungen. Dass die
Novellierung des seit 2015 existierenden Landesgesetzes nun endlich
verabschiedet wurde, begrüßen wir sehr“, sagt Dr. Jan Glockauer, Hauptgeschäftsführer
der IHK Trier. „Da nach dem bisherigen Gesetz bei der Berechnung der
Finanzierungsgrundlage Wohneigentum herausgerechnet werden musste, waren BIDs
hierzulande schlichtweg nicht möglich. Denn gerade Immobilien in typischen
Innenstadtlagen werden in den meisten Fällen vorwiegend gemischt genutzt,
dadurch traten komplizierte Abgrenzungsprobleme auf. Wir hatten uns daher in
den vergangenen fünf Jahren mehrfach für eine Änderung des Gesetzes
ausgesprochen.“
Anders
als bei herkömmlichen Stadtmarketing-Initiativen werden bei BIDs grundsätzlich
alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer im Quartier zur Finanzierung
herangezogen. Kern dieses Gedankens ist das eigenverantwortliche Handeln der
lokalen Akteurinnen und Akteure: Sie selbst sollen die Initiative zur Gründung
eines BIDs ergreifen, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, die Attraktivität
der Innenstädte zu steigern und beispielsweise Leerstände zu verhindern.
„Nach
Schaffung des rechtlichen Rahmens, müssen jetzt Taten folgen. Darunter verstehen
wir neben der fachlichen Beratung auch eine Anschubfinanzierung für die
Pilotprojekte. Denn gerade jetzt, in Zeiten der Corona-Krise, braucht es
zusätzliche Anreize für privates Engagement, um die Innenstädte effizient
aufwerten und weiterentwickeln zu können. Dann kann dieses Instrument einen
wichtigen Mosaikstein für die dringend erforderliche Perspektive für den
raschen Neustart der betroffenen Branchen aus dem Corona-Lockdown darstellen“,
bekräftigt Glockauer.
Um
LEAPs in Rheinland-Pfalz nun im zweiten Anlauf erfolgreich auf den Weg zu
bringen, unterstützen die IHKs Initiativen vor Ort bei der Implementierung von
LEAPs und beraten Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Gewerbetreibende und
Werbegemeinschaften beim Gründungsprozess.
Standortpolitik
Stefan Rommelfanger
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