Am 24. März 2020 hat die EU Drittstaaten ankündigt, dass elektronische Pflanzengesundheitszeugnisse und gescannte Kopien bei der Einfuhr in die EU akzeptiert werden. Darüber hinaus forderte die Kommission nun die Handelspartner auf, die Handelserleichterungsmaßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Akzeptanz von gescannten Pflanzengesundheitszeugnissen ebenfalls für Exporte der EU-Mitgliedsstaaten in Drittländer zu akzeptieren.
Importeure im Drittland sollten sich über die aktuellen Regelungen in den Zielländern informieren. Per Verbalnote informierte die Türkei bereits am 2. April 2020 über eine solche Handelserleichterung. Das Julius Kühn-Institut plant auf seiner Homepage solche Ankündigungen von Drittländern aufzulisten.
Hintergrund:
Die EU-Exporteure von Pflanzen und ihren Erzeugnissen haben Schwierigkeiten, den Grenzkontrollstellen der Zielländer die Originale der von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Pflanzengesundheitszeugnisse vorzulegen. Dies ist zurückzuführen auf die schwerwiegenden Einschränkungen beim Flugzeugtransport und bei den Kurierdiensten, die zur Lieferung dieser Bescheinigungen verwendet werden.
International
Gudrun Wewering
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