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  • 05.05.2023

    Kein Versicherungsschutz während Firmenlauf

    Verletzen sich Arbeitnehmer:innen während eines Firmenlaufs ist dies kein Arbeitsunfall. Das entschied das Landessozialgericht Berlin Brandenburg. (Urt. v. 21.03.2023, Az. L 3 U 66/21).

  • Foto: Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel
    Recht und Steuern

    Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel

    Tel.: 0651 9777-411
    Fax: 0651 9777-405
    heesen@trier.ihk.de

Das Gericht führte aus, dass es an einem Zusammenhang zwischen Firmenlauf und Beschäftigung fehle und somit keine Betriebsveranstaltung vorliege.

Ebenso sei es nicht als Betriebssport zu qualifizieren, denn dafür bedürfe es unter anderem eine gewisse Regelmäßigkeit. Zuletzt sei es auch keine unter Versicherungsschutz stehende betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung. Zum einen sei der Lauf nur für eine kleine, sportlich engagierte Gruppe interessant, zum anderen seien auch noch andere Unternehmen an dem Lauf beteiligt.

Weitere Informationen finden sie hier.

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