Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

  • 06.09.2022

    Katar-Fußballweltmeisterschaft: Carnet ATA für Broadcast Equipment

    Katar erleichtert die Einfuhr von Ausrüstung für die Übertragung der Fußball-WM

  • Foto: Ulrike Luce
    International

    Ulrike Luce

    Tel.: 0651 9777-212
    Fax: 0651 9777-205
    luce@trier.ihk.de

    Foto: Matthias Lex
    International

    Matthias Lex

    Tel.: 0651 9777-211
    Fax: 0651 9777-205
    lex@trier.ihk.de

Die Einfuhr von Broadcast Equipment für die Übertragung der Fußballweltmeisterschaft 2022 kann von Oktober bis Ende Dezember 2022 mit einem Carnet ATA durchgeführt werden. Dies geht aus einer Mitteilung der Internationalen Handelskammer hervor. Das bedeutet, dass die Ausrüstung mit dem Carnet ATA  vorübergehend zoll- und steuerfrei in Katar eingeführt werden kann.

Das Carnet ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ausfuhr beziehungsweise Einfuhr von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmustern erleichtert. In Katar ist der Verwendungszweck des Carnets grundsätzlich auf Waren für Messen und Ausstellungen beschränkt. Für die Fußball-WM hat die Zollverwaltung Katars eine Ausnahmeregelung getroffen.

In Deutschland werden die Carnets durch die örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern ausgestellt.
Quelle: GTAI


Seitenfuß