Die Europäische Union gewährt bei der Überprüfung von Waren mit Ursprung in Israel Präferenzzollsätze. Dies gilt jedoch nicht für Waren, die nicht in den israelischen Siedlungen, die seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehen, hergestellt wurden.
Um diese Regelung in den Systemen abzubilden, wird mit Wirkung zum 16. Mai eine TARIC-Maßnahmenbedingung eingeführt. Details hierzu in ATLAS-Info 0450/23.
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Gudrun Wewering
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