Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

  • Immobilienwirtschaft

  • Foto: Miriam Steup
    Recht und Steuern

    Miriam Steup

    Tel.: 0651 9777-410
    Fax: 0651 9777-405
    steup@trier.ihk.de

Wer gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden möchte, bedarf zur Ausübung dieser Tätigkeit einer gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO). Zudem müssen bestimmte Berufspflichten erfüllt werden, wenn eine solche Tätigkeit ausgeübt wird.

Im Download-Bereich sind Merkblätter hinterlegt, welche hilfreiche Informationen über die Erlaubnis nach § 34c GewO und die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter enthalten.

Seitenfuß