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(Foto: IHK Trier)
  • Alle Infos zur Wahl der IHK-Vollversammlung 2024

  • Foto: Jennifer Schöpf-Holweck
    Recht und Organisation

    Jennifer Schöpf-Holweck

    Tel.: 0651 9777-601
    Fax: 0651 9777-605
    schoepf-holweck@trier.ihk.de

30.000 IHK-Betriebe in der Region Trier können vom 27. August bis 23. September 2024 um 16 Uhr die Mitglieder der IHK-Vollversammlung für die kommenden fünf Jahre wählen – postalisch oder online!

Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Informationen zur Wahl zusammengestellt. Die Seite www.ihk-trier.de/wahl wird in den nächsten Wochen und Monaten fortlaufend aktualisiert. So werden auch alle Kandidatinnen und Kandidaten abrufbar sein, sobald diese feststehen. Schauen Sie hier also gerne immer mal wieder vorbei!

AKTUELLER HINWEIS: Die erste Bekanntmachung des Wahlausschusses vom 16. April 2024 liegt vor.
Der Wahlausschuss hat auch den Terminkalender für die Wahl der Vollversammlung beschlossen.
Ab sofort können Wahlvorschläge eingereicht werden, und zwar bis zum 3. Juni 2024.


  • Was ist die IHK-Vollversammlung?

    Sie ist das höchste Gremium, sozusagen das Herzstück der IHK Trier, und repräsentiert die Wirtschaft in der Region. 43 Unternehmerinnen und Unternehmer, die alle fünf Jahre neu gewählt werden, bilden die IHK-Vollversammlung und wirken ehrenamtlich an ihrer Arbeit mit. Sie vertreten das Gesamtinteresse aller gewerblichen Unternehmen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Dabei steht das Gemeinwohl im Mittelpunkt, nicht das Einzelinteresse.

    So hat bei der Wahl jedes Mitgliedsunternehmen eine Stimme – ob Ein-Mann-Betrieb oder großes Unternehmen. Die Sitze teilen sich verschiedene Wahlgruppen untereinander auf. Auf diese Weise nimmt das Gremium die Interessen aller IHK-Zugehörigen wahr und verschafft deren Wünschen und Anregungen Gehör.
    Die Vollversammlung verkörpert also mit Sachverstand und Engagement die Selbstverwaltung der Wirtschaft. Sprich: Unternehmen regeln einen großen Teil der Aufgaben selbst, die sie betreffen.
  • Worüber entscheidet das „Parlament der Wirtschaft“?

    Die Vollversammlung bestimmt die Richtung und die Schwerpunkte der IHK-Arbeit. Sie tagt in der Regel dreimal im Jahr und beschließt über alle Fragen, die für die gewerbliche Wirtschaft in der Region Trier oder für die Tätigkeit der Kammer von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dazu gehören Stellungnahmen zu wirtschaftspolitischen Fragen sowie der Haushaltsplan, die Satzung und die Gebührenordnung der IHK Trier.

    Aus der Mitte der Vollversammlung werden der Präsident und die Vizepräsidenten gewählt. Zudem beruft sie die ehrenamtlichen Mitglieder der Ausschüsse, die sie beraten und Inhalte sowie Positionen entwickeln. Bei der IHK Trier gibt es sechs Ausschüsse: Wirtschafts- und Regionalentwicklung, Handel und Standortmarketing, Wein, Tourismus, Verkehr und Logistik sowie Berufsbildung.
  • Wer darf wählen?

    Ihre Stimme abgeben dürfen die Mitgliedsbetriebe der IHK Trier. Natürliche Personen wählen selbst, juristische Personen durch eine vertretungsberechtigte Person. Ein Prokurist kann somit für Unternehmen vom Wahlrecht Gebrauch machen, wenn er ebenfalls im Handelsregister eingetragen ist. In bestimmten Fällen ist es auch möglich, einen Wahlbevollmächtigten einzusetzen.
  • Wie läuft die Wahl ab?

    Die noch amtierende Vollversammlung hat im Dezember 2023 die Wahlordnung beschlossen und einen Wahlausschuss gewählt, der unter anderem die Fristen und Termine bestimmt. Die Wahlgruppen spiegeln die Branchen und die Wirtschaftsstruktur des Kammerbezirks wider. IHK-Mitglieder dürfen nur in ihrer jeweiligen Wahlgruppe wählen. Diese richtet sich nach dem Unternehmensschwerpunkt. Größere Wahlgruppen sind zusätzlich nach Landkreisen unterteilt. So wählen zum Beispiel die Handelsvertreter die Kandidaten der Wahlgruppe Versicherungs- und Handelsvermittlung, die Industrie wählt die Vertreter der Industrie und so weiter. Ende August erhalten die Unternehmen ihre Wahlunterlagen. Ihre Stimme abgeben können sie dann bis 23. September um 16 Uhr.
    Gewählt wird in Form einer freien, gleichen, geheimen und direkten Wahl. Bereits zum zweiten Mal können Sie nicht nur per Brief, sondern auch online Ihr Kreuz machen! Dazu bekommen Sie zusammen mit Ihren Briefwahlunterlagen persönliche Zugangsdaten für ein Online-Wahlsystem zugesendet. Wer dort seine Stimme abgegeben hat, ist anschließend für die postalische Wahl gesperrt – und umgekehrt. So wird eine Dopplung verhindert. Im Anschluss an die Auszählung wird das Ergebnis auf der Internetseite der IHK Trier bekannt gegeben. Ein Monat später endet die Frist für Einsprüche zum Wahlergebnis. Die Amtszeit der neuen Vollversammlung beginnt mit der konstituierenden Sitzung am 10. Dezember 2024.
  • Die Kandidaten

    IHK-Mitglieder können bis zum 3. Juni 2024 für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk schriftlich Wahlvorschläge einreichen. Es ist auch möglich, sich selbst als Kandidat vorzuschlagen. Ein Info-Flyer zur Kandidatur ist hier abrufbar.

    Ein Bewerber kann nur für die Wahlgruppe und den Bezirk benannt werden, für die er beziehungsweise sein Unternehmen wahlberechtigt ist. Informationen zur Einteilung der Wahlgruppen sind hier abrufbar.
    Aus jedem Mitgliedsunternehmen darf sich nur eine Person zur Wahl stellen.

    Für den Wahlvorschlag stellt die IHK Trier ein Formular bereit, das sich online ausfüllen und anschließend ausdrucken lässt, um es zu unterschreiben (siehe auch unten Download). Im Falle einer Wahlbewerbung als besonders Bevollmächtigte/r muss zusätzlich das Formular "Besondere Bevollmächtigung" ausgefüllt werden. (siehe auch unten Download)


    Die oder das im Original unterschriebene/n Formular/e kann/können wie folgt an die IHK Trier übermittelt werden:

    - eingescannt per E-Mail an wahl@trier.ihk.de
    - per Post an den Wahlausschuss der IHK Trier, Herzogenbuscher Straße 12, 54292 Trier

  • Bekanntmachung des Wahlausschusses vom 16. April 2024

  • Terminkalender für die Wahl der Vollversammlung

  • Ihr Info-Portal zur Wahl

    Hintergrundinformationen sowie aktuelle Nachrichten, Bekanntmachungen und Termine zur Wahl finden Sie auf unserer Internetseite www.ihk-trier.de/wahl

    Sie haben weitere Fragen zum Thema? Wenden Sie sich gerne an unsere Geschäftsführerin Organisation und Recht Jennifer Schöpf-Holweck: Telefon: 0651 9777-601, E-Mail: schoepf-holweck@trier.ihk.de

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