(Geprüfter) Personalfachkaufmann/ (Geprüfte) Personalfachkauffrau ist qualifiziert, verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Sie beraten qualifiziert und begleiten Prozesse. Insbesondere beherrschen sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit und gestalten verantwortlich die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing. Sie übernehmen verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnen sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist. oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist. oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist. oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Beachten Sie
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnungzu erbringen. ( § 2 Abs. 2 VO (PDF-Datei))
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
Personal- und Organisationsentwicklung steuern
Prüfungsablauf/ -gliederung
Prüfungsteil
Prüfungsdauer
Prüfungsinhalt
Schriftliche Prüfung
100 - 120 Minuten
160 Minuten
160 Minuten
160 Minuten
Personalarbeit organisieren und durchführen
Personalarbei auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
Personal- und Organisationsentwicklung steuern
Mündliche Prüfung
10 Minuten
max. 30 Minuten
Präsentation
Situationsbezogenes Fachgespräch
Mündliche Ergänzungsprüfung
Hat der*die Prüfungsteilnehmer*in in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist ihm*ihr in diesem Handlungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 3 Abs. 4 VO (PDF-Datei))
Bei einer oder mehrerer ungenügender schriftlicher Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
Dauer: max. 20 Minuten
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der*die Prüfungsteilnehmer*in in allen Handlungsbereichen und im situationsbezogenen Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. (§ 7 Abs. 1 VO (PDF-Datei))
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.