Am 16. September 2023 ist die Besondere Gebührenverordnung des BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung (GebV) in Kraft getreten. Damit sind für gebührenfähige Leistungen, die ab dem 1. Januar 2024 beantragt werden, Gebühren zu erheben. Das BAFA hat hierzu nun unter www.bafa.de detaillierte Informationen zu Höhe, Ausnahmen und Abwicklung veröffentlicht.
International
Gudrun Wewering
Tel.: 0651 9777-210
Fax: 0651 9777-205
wewering@trier.ihk.de