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IHK Trier


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  • 27.12.2023

    Gebühren in der der Exportkontrolle

    BAFA veröffentlicht Informationen zur ab 2024 geltenden Gebührenpflicht

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Am 16. September 2023 ist die Besondere Gebührenverordnung des BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung (GebV) in Kraft getreten. Damit sind für gebührenfähige Leistungen, die ab dem 1. Januar 2024 beantragt werden, Gebühren zu erheben. Das BAFA hat hierzu nun unter www.bafa.de detaillierte Informationen zu Höhe, Ausnahmen und Abwicklung veröffentlicht.

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