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IHK Trier


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GEPRÜFTE/R KELLERMEISTER/IN

Arbeitsgebiete und Aufgaben

Kellermeister/innen obliegt die Führung der Weinkellerei als Produktions- oder Betriebsleiter/in. Neben den Verwaltungs- und Managementarbeiten gehören zu den wesentlichen Tätigkeiten eines/er Kellermeister/in die Traubenbearbeitung und -verarbeitung, der Ausbau sowie die Pflege und Verarbeitung der Weine sowie Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und -sicherung. Nach der abgeschlossenen Fortbildung soll der/die ‚Kellermeister/in‘ in der Lage sein, in Betrieben unterschiedlicher Größe sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Zudem soll er/sie sich auf veränderte Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen in der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einstellen können sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitgestalten können.

Berufliche Qualifikation

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

  • Volks- und Betriebswirtschaftslehre
    • Volkswirtschaftliche Grundlagen
    • Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken
    • Existenzgründung und Unternehmensformen
    • Unternehmenszusammenschlüsse
  • Rechnungswesen
    • Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens
    • Finanzbuchhaltung
    • Kosten- und Leistungsrechung
    • Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen
    • Planungsrechnung
  • Recht und Steuern
    • Rechtliche Zusammenhänge
    • Steuerrechtliche Bestimmungen
  • Unternehmensführung
    • Betriebsorganisation
    • Personalführung
    • Personalentwicklung

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Mathematische und physikalische Grundlagen
    • Rechnen mit Größengleichungen, Zahlenwertgleichungen, Einheitengleichungen
    • Berechnung von Maßänderungen
    • Berechnung eines Verschnitts
    • Berechnung des Energiebedarfs
    • Druckberechnungen
  • Chemische Grundlagen
    • Grundlagen der Chemie
    • Organische und anorganische Chemie
    • Weinchemie
  • Kellerbuchführung und Weinrecht
    • Weinrechtliche Bestimmungen
    • Kellerbuchführung
  • Kellerwirtschaft und Kellertechnik
    • Wein-, Sekt- und Saftzubereitung
    • Technische Einrichtungen für den
    • Produktionsablauf
    • Qualitätskontrolle und Arbeitssicherheit

Fachpraxis

  • Kellertechnik
  • Weinbeurteilung
  • Chemische Analysetechnik

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Kellermeister-Prüfung ist zugelassen, wer:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Weinwirtschaft zugeordnet werden kann und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
  • Die „Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen“ sind durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen.

Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden.

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