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  • 20.07.2023

    GB - Billigkeitsregelung für 2023

    Lösung für fehlende Ausgangsvermerke wurde verlängert

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Die deutschen Finanzbehörden haben ihre Billigkeitslösung für offene Ausfuhrverfahren nach Großbritannien für das Jahr 2023 verlängert. Wegen der zahlreichen fehlenden Ausgangsvermerke (AGV) für Sendungen nach GB wurde bereits für die Jahre 2021 und 2022 eine Billigkeitsregelung beschlossen. Das Beibringen fehlender AGV oder regulärer Alternativ-AGV für GB-Sendungen gilt laut dieser Reglung als umsatzsteuerrechtlich nicht mögich oder zumutbar. In diesem Fall gelten erleichertere Nachweispflichten.

Details zum Follow-up-Verfahren und den erleichterten Nachweispflichten unter www.ihk.de/stuttgart.

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