Sowohl die Niederlande als auch Spanien haben ihre nationalen Güterlisten ausgeweitet (siehe
Mitteilung der Kommission vom 20. Oktober 2023). Nach der Neufassung der Dual-Use-Verordnung im Jahr 2021 kann dies auch Auswirkungen auf deutsche Exporteure haben. Dies wäre der Fall, wenn diese Güter im konkreten Einzelfall für Zwecke bestimmt sind oder bestimmt sein können, die im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit, einschließlich der Verhütung von Terrorakten, oder aus Menschenrechtserwägungen bedenklich sind. Hierüber muss der jeweilige Ausführer jedoch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle individuell informiert werden.