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  • 07.05.2021

    Europäische Chemikalienverordnung und Brexit: Unternehmen sollten übertragene Stoffregistrierungen prüfen

  • Foto: Jan Heidemanns
    International

    Jan Heidemanns

    Tel.: 0651 9777-230
    Fax: 0651 9777-205
    heidemanns@trier.ihk.de

Die Europäische Chemikalienagentur weist darauf hin, dass mehr als 8000 Stoffregistrierungen, die im Zuge des Brexit aus Großbritannien auf Unternehmen in der EU übertragen wurden, möglicherweise aktualisiert werden müssen. Für Anpassungen wie etwa Informationen zur Sicherheit oder administrativer Art haben betroffene Unternehmen je nach Art der Information bis zu drei, sechs, neun oder zwölf Monate Zeit. Daneben sind laut ECHA 2964 Stoffregistrierungen aus Großbritannien nicht in die EU übertragen worden und damit rechtlich ungültig. Die Information der ECHA und Hilfestellung für Unternehmen finden Sie hier. 

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